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Flagge der Europäischen Union
Europäische Bürgerinitiative

Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union

  • 13. Mai 2026

Die Initiative „Verbot von Konversionsmaßnahmen in der Europäischen Union“ wurde am 17. November 2025 mit 1 128 063 überprüften Unterstützungsbekundungen bei der Europäischen Kommission eingereicht. Siehe Europäische Kommission – Aktuelles.

Am 12. Dezember 2025 stellte das Organisationsteam gemäß Artikel 15 der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative die Ziele seiner Initiative im Rahmen eines Treffens mit Kommissionsmitglied Lahbib und Bediensteten der Europäischen Kommission vor. Siehe Fotos zur Berichterstattung

Am 2. März 2026 wurde diese Initiative gemäß Artikel 14 Absatz 2 der EBI-Verordnung außerdem in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorgestellt. Im Rahmen dieser Anhörung erläuterte das Organisationsteam seine Ziele und die Mitglieder des Europäischen Parlaments tauschten sich zu der Initiative aus. Sehen Sie sich die Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung an oder lesen Sie die Pressemitteilung.

Das Europäische Parlament hat auf seiner Plenartagung am 25. März 2026 eine Aussprache über diese Initiative geführt. Zur Aufzeichnung.

Am 13. Mai 2026 antwortete die Kommission mit einer Mitteilung auf diese Initiative. Siehe die Pressemitteilung der Kommission und Ausführungen von Kommissionsmitglied Lahbib zur Antwort der Kommission.

 

front page of the factsheet explaining the Ban Conversion Practices ECI and the reply to it
  • Allgemeine Veröffentlichungen
  • 13. Mai 2026
'Ban on conversion practices in the European Union' factsheet

Antwort der Europäischen Kommission

Wichtigste Punkte der Mitteilung:

In ihrer Antwort hat die Kommission ihr Vorhaben angekündigt, eine Empfehlung anzunehmen, in der die EU-Mitgliedstaaten dazu angehalten werden, Konversionsmaßnahmen zu verbieten.

In ihrer Empfehlung, die sie im Jahr 2027 annehmen will, wird sich die Kommission dazu verpflichten, die Länder bei ihren Bemühungen um ein Verbot dieser schädlichen Maßnahmen zu unterstützen. Die Kommission wird auch ergänzende Maßnahmen vorschlagen. 

Die Ausarbeitung der Empfehlung stützt sich auf 

• einen von der Sachverständigengruppe für LGBTIQ+-Gleichstellung angestoßenen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten sowie auf bewährte Verfahren aus denjenigen Mitgliedstaaten, in denen bereits Verbote gelten, 

• das neue LGBTIQ+-Politikforum und die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, 

• die laufende eingehende Studie über Konversionsmaßnahmen.

 

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