Ein Video des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum 10-jährigen Bestehen der Europäischen Bürgerinitiative
2023
- Nur Initiativen, die vor dem 31. Dezember 2022 registriert wurden, dürfen jetzt noch ein individuelles Online-Sammelsystem verwenden (siehe Artikel 11 der EBI-Verordnung). Seit dem 1. Januar 2023 registrierte Bürgerinitiativen müssen das zentrale Online-Sammelsystem nutzen. Die Sammlung von Unterschriften auf Papier ist weiterhin erlaubt. Das zentrale System wird von der Europäischen Kommission bereitgestellt.
- Am 6. Dezember 2023 verabschiedet die Kommission den ersten Bericht über die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/788.
2020
- 1. Januar 2020: Neue Vorschriften für die Europäische Bürgerinitiative treten in Kraft — Verordnung (EU) Nr. 2019/788
- 1. Februar 2020: Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Bekanntmachung: Austritt des Vereinigten Königreichs und EU-Vorschriften im Bereich der Europäischen Bürgerinitiative. In dieser Bekanntmachung enthaltene Verweise auf den 30. März 2019, 00.00 Uhr (MEZ), als Zeitpunkt für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sind als Verweise auf den 1. Februar 2020, 00.00 Uhr (MEZ), zu verstehen. - Am 15. Juli 2020 verabschieden das Europäische Parlament und der Rat befristete Maßnahmen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Europäische Bürgerinitiative abzufedern. So können Sammlungszeiträume für von der Pandemie betroffene Bürgerinitiativen verlängert werden.
- COVID-19-Vorschriften zur Verlängerung der Fristen (vom 18. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2022) - Verordnung (EU) 2020/1042, Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2200 der Kommission vom 17.12.2020, Durchführungsbeschluss (EU) 2021/360 der Kommission vom 19.2.2021 und Durchführungsbeschluss (EU) 2021/944 der Kommission vom 3.6.2021
2019
Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die neuen Vorschriften an.
Gesetzgebungsverfahren infolge der neuen Vorschriften:
Sonstige:
- Pressemitteilung
- Video
- Info-Blatt:
2018
2017
Im Anschluss an die 2015 eingeleitete Überprüfung nimmt die Kommission einen Vorschlag für neue Vorschriften für die Europäische Bürgerinitiative an.
Arbeiten im Vorfeld des Kommissionsvorschlags:
Weitere Beiträge zur Überprüfung:
2015
Kommission nimmt ersten Bericht über die Anwendung der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative an und leitet eine Überprüfung der Vorschriften ein.
2012
Die Vorschriften für die Europäische Bürgerinitiative treten in Kraft.
2011
Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Europäische Bürgerinitiative an: Verordnung (EU) Nr. 211/2011
Gesetzgebungsverfahren infolge der neuen Verordnung:
2009
Der Vertrag von Lissabon (der die Europäische Bürgerinitiative einführt) tritt in Kraft.
Die EU-Organe beginnen mit der Ausarbeitung der Regeln und Verfahren für dieses neue Instrument.