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Europäische Bürgerinitiative

So funktioniert's

Step by step
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Schritt 1: Sich organisieren

Vor der Einleitung einer Initiative sind wichtige praktische Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel:

Im Forum zur Europäischen Bürgerinitiative erfahren Sie mehr darüber und erhalten wertvolle Tipps.

How it works Step 1
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Schritt 2: Initiative registrieren lassen

Bevor Sie mit der Unterschriftensammlung beginnen können, müssen Sie bei der Kommission die Registrierung Ihrer Initiative beantragen.

Dazu müssen Sie:

  • ein Organisatoren-Konto einrichten. Über dieses Konto können Sie Ihre Initiative verwalten und mit der Kommission während des gesamten Verfahrens Kontakt halten.
  • eine Beschreibung Ihrer Initiative in einer der EU-Amtssprachen bereitstellen (und Informationen und Dokumente zur Organisatorengruppe sowie zu Finanzierungsquellen usw.)

Die Kommission ist nicht verpflichtet, alle Initiativen zu registrieren. Sie registriert nur Initiativen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Nachdem Sie Ihren Registrierungsantrag gestellt haben, prüfen wir, ob Ihre Initiative registriert werden kann.
Die Antwort erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten (in Ausnahmefällen innerhalb von 4 Monaten).
Wenn wir Ihren Registrierungsantrag akzeptieren, wird Ihre Initiative auf dieser Seite veröffentlicht.

How it works Step 2
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Schritt 3: Unterschriften sammeln

Sie benötigen mindestens 1 Million Unterschriften und
müssen in mindestens 7 EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte erreichen.
Zur Sammlung der Unterstützungsbekundungen sind spezielle Formulare zu verwenden.

Die Sammlung erfolgt:

  • auf Papier (vorausgefüllte Formulare, die Sie in Ihrem Organisatoren-Konto herunterladen können) oder
  • online (über das zentrale Online-Sammelsystem).

Diese Formulare stehen in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung.

Zeitplan

Wenn alles für die Unterschriftensammlung vorbereitet ist, müssen Sie ein Anfangsdatum festlegen
(spätestens 6 Monate nach der Registrierung Ihrer Initiative) und der Kommission 10 Arbeitstage im Voraus mitteilen, wann Sie mit der Sammlung beginnen.
Dann haben Sie 12 Monate Zeit, um die Mindestzahl an Unterstützungsbekundungen zu erreichen.

Wer darf unterzeichnen?

Die Unterzeichner müssen:

TIPP – Es ist empfehlenswert, mehr Unterschriften zu sammeln, als Sie benötigen. Es kann vorkommen, dass die Behörden in den einzelnen Ländern nicht alle Unterstützungsbekundungen für gültig erklären. Bei der Unterschriftensammlung müssen Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Mehr zur Unterschriftensammlung

How it works Step 3
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Schritt 4: Unterschriften prüfen lassen

Wenn Sie innerhalb der 12-Monats-Frist ausreichend Unterschriften sammeln, müssen Sie sie nach Staatsangehörigkeit sortieren und sie zur Prüfung den zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Ländern übermitteln.

Sie haben dafür 3 Monate Zeit.

Die Behörden müssen innerhalb von 3 Monaten prüfen, ob alle Unterstützungsbekundungen gültig sind (und stellen Ihnen dafür eine entsprechende Bescheinigung aus).

TIPP – Wenn Sie das zentrale Online-Sammelsystem der Kommission verwenden, können Sie auch unser sicheres Datenaustauschsystem zur Übermittlung der auf Papier oder online gesammelten Unterschriften an die nationalen Behörden nutzen. In diesem Fall sorgen wir für die Übermittlung.

Mehr zur Prüfung von Unterstützungsbekundungen

How it works Step 4
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Schritt 5: Initiative einreichen

Sobald Sie die letzte Bescheinigung aller nationalen Behörden erhalten haben, müssen Sie Ihre Initiative innerhalb von 3 Monaten bei der Kommission einreichen und zeitgleich Angaben zu den Quellen der Unterstützung und Finanzierung Ihrer Initiative machen.

Mehr zur Einreichung der Initiative

How it works Step 5
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Schritt 6: Antwort erhalten

Sobald Sie Ihre Initiative eingereicht haben, beginnt die Bewertung Ihrer Initiative:

  • Innerhalb eines Monats

    Sie treffen Vertreter der Kommission, um die Inhalte Ihrer Initiative ausführlich zu erörtern.
     
  • Innerhalb von 3 Monaten

    Sie haben die Möglichkeit, ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Das Parlament wird Ihre Sache gegebenenfalls in einer Plenarsitzung aufgreifen, was letztendlich zu einer entsprechenden Entschließung führen könnte.
     
  • Innerhalb von 6 Monaten

    Die Kommission legt dar, welche Folgemaßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen wird und begründet, warum sie tätig wird oder weitere Maßnahmen ausschließt. Diese Antwort erfolgt in Form einer Mitteilung, die von den Kommissionsmitgliedern förmlich angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht wird.

Mehr zur Antwort der Kommission

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Wie geht es weiter?

Rechtsvorschriften

Wenn die Kommission eine Rechtsvorschrift als Reaktion auf Ihre Initiative als angemessen erachtet, wird sie einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Dazu sind gegebenenfalls vorbereitende Schritte wie öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzungen notwendig. Nach der Annahme durch die Kommission wird der Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt (in einigen Fällen nur dem Rat), die ihn verabschieden müssen, damit er als Rechtsakt in Kraft treten kann.

Andere Maßnahmen

Die Kommission ist nicht verpflichtet, eine Rechtsvorschrift vorzuschlagen. Selbst wenn ihre Antwort positiv ausfällt, sind Maßnahmen nicht legislativer Art möglicherweise besser geeignet, um angemessen auf Ihr Anliegen zu reagieren. Es gibt eine Reihe anderer Folgemaßnahmen, die passender sein können.

Folgemaßnahmen

Die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen werden gegebenenfalls vom Europäischen Parlament geprüft.

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