In diesem Leitfaden finden Sie alles zu Europäischen Bürgerinitiativen:
Schritt 1: Eine Initiative starten
Vor der Einleitung einer Initiative sind wichtige praktische Aspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel:
- Ist es wirklich zielführend, die Kommission aufzufordern, EU-Rechtsvorschriften vorzuschlagen?
- Sie müssen erst eine Organisatorengruppe mit mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus sieben verschiedenen EU-Ländern bilden. Dazu müssen Sie Personen aus verschiedenen EU-Ländern finden, die Ihre Sache mittragen.
- Wie organisieren Sie Ihre Kampagne zur Unterschriftensammlung?
Im Forum zur Europäischen Bürgerinitiative finden Sie mehr Informationen und wertvolle Tipps.
Schritt 2: Die Initiative registrieren lassen
Bevor Sie mit der Unterschriftensammlung beginnen können, müssen Sie bei der Kommission die Registrierung Ihrer Initiative beantragen.
Dazu müssen Sie:
- ein Organisatoren-Konto einrichten. Über dieses Konto können Sie Ihre Initiative verwalten und mit der Kommission während des gesamten Verfahrens Kontakt halten;
- eine Beschreibung Ihrer Initiative in einer der EU-Amtssprachen bereitstellen (sowie Informationen und Dokumente zur Organisatorengruppe und zu Finanzierungsquellen usw.).
Die Kommission ist nicht verpflichtet, alle Initiativen zu registrieren. Wir registrieren nur Initiativen, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Nachdem Sie Ihren Registrierungsantrag gestellt haben, prüft die Kommission, ob Ihre Initiative registriert werden kann.
Die Antwort erhalten Sie innerhalb von 2 Monaten (in Ausnahmefällen innerhalb von 4 Monaten).
Wenn wir Ihren Registrierungsantrag akzeptieren, wird Ihre Initiative auf dieser Seite veröffentlicht.
Schritt 3: Unterschriften sammeln
Sie brauchen die Unterstützung von mindestens 1 Million EU-Bürgerinnen und -bürger
und müssen in mindestens 7 EU-Ländern bestimmte Schwellenwerte (d. h. eine bestimmte Mindestzahl an Unterzeichnenden) erreichen.
Jede Person, die die Initiative unterstützen möchte, muss die entsprechende Unterstützungsbekundung ausfüllen.
Die Unterschriftensammlung erfolgt:
- auf Papier (vorausgefüllte Formulare, die Sie in Ihrem Organisatoren-Konto herunterladen können) oder
- online (über das Online-Sammelsystem).
Diese Formulare stehen in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung. Bei der Unterschriftensammlung müssen Sie die Datenschutzbestimmungen einhalten.
Zeitplan
Wenn alles für die Unterschriftensammlung vorbereitet ist, müssen Sie ein Anfangsdatum festlegen
(spätestens 6 Monate nach der Registrierung Ihrer Initiative) und der Kommission mindestens 10 Arbeitstage im Voraus mitteilen, wann Sie mit der Sammlung beginnen werden.
Dann haben Sie 12 Monate Zeit, um Unterstützungsbekundungen zu sammeln.
Wer darf unterzeichnen?
Die Unterzeichnenden müssen
- EU-Bürgerinnen bzw. EU-Bürger (d. h. Staatsangehörige eines EU-Landes) und
- alt genug sein, um bei den Europawahlen ihre Stimme abzugeben (in einigen Ländern 16 Jahre).
TIPP – Es ist empfehlenswert, mehr Unterschriften zu sammeln, als Sie benötigen. Es kann vorkommen, dass die nationalen Behörden nicht alle Unterstützungsbekundungen für gültig erklären.
Mehr zur Unterschriftensammlung
Schritt 4: Die Unterstützungsbekundungen prüfen lassen
Wenn Sie innerhalb der 12-Monats-Frist ausreichend Unterschriften sammeln, müssen Sie sie nach Staatsangehörigkeit sortieren und zur Prüfung den zuständigen Behörden in den einzelnen EU-Ländern übermitteln.
Dafür haben Sie nach dem Ablauf Ihrer Sammlungsfrist 3 Monate Zeit.
Die Behörden müssen innerhalb von 3 Monaten prüfen, wie viele der Unterstützungsbekundungen gültig sind (und stellen Ihnen dafür eine entsprechende Bescheinigung aus).
TIPP – Die Kommission bietet ein sicheres Datenaustauschsystem zur Übermittlung der auf Papier gesammelten Unterstützungsbekundungen an die nationalen Behörden an. Die Kommission sorgt dann für die Übermittlung.
Schritt 5: Die Initiative einreichen
Sobald Sie die letzte Bescheinigung aller nationalen Behörden erhalten haben, müssen Sie Ihre Initiative innerhalb von 3 Monaten bei der Kommission einreichen und zeitgleich Angaben zu den Quellen der Unterstützung und Finanzierung Ihrer Initiative machen.
Mehr zur Einreichung der Initiative
Schritt 6: Eine Antwort erhalten
Sobald Sie Ihre Initiative eingereicht haben, beginnt die Bewertung Ihrer Initiative:
- Innerhalb eines Monats
Sie treffen Vertreter der Kommission, um die Inhalte Ihrer Initiative ausführlich zu erörtern.
- Innerhalb von 3 Monaten
Sie haben die Möglichkeit, ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen. Das Parlament wird Ihre Sache gegebenenfalls in einer Plenarsitzung aufgreifen, was letztendlich zu einer entsprechenden Entschließung führen könnte.
- Innerhalb von 6 Monaten
Die Kommission legt dar, welche Folgemaßnahmen sie gegebenenfalls ergreifen wird und begründet, warum sie tätig wird oder weitere Maßnahmen ausschließt. Diese Antwort erfolgt in Form einer Mitteilung, die vom Kollegium der Kommissionsmitglieder förmlich angenommen und in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht wird. Sie treffen Vertreter der Kommission, die ihre Entscheidung über Ihre Initiative näher erläutern werden.
Mehr zur Antwort der Kommission
Wie geht es weiter?
Rechtsvorschriften
Wenn die Kommission eine Rechtsvorschrift als Reaktion auf Ihre Initiative als angemessen erachtet, wird sie einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Dazu sind gegebenenfalls vorbereitende Schritte wie öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzungen notwendig. Nach der Annahme durch die Kommission wird der Vorschlag dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt (in einigen Fällen nur dem Rat), die ihn verabschieden müssen, damit er als Rechtsakt in Kraft treten kann.
Andere Maßnahmen
Die Kommission ist nicht verpflichtet, eine Rechtsvorschrift vorzuschlagen. Selbst wenn ihre Antwort positiv ausfällt, sind Maßnahmen nicht legislativer Art möglicherweise besser geeignet, um angemessen auf Ihr Anliegen zu reagieren. Es gibt eine Reihe anderer Folgemaßnahmen, die passender sein können.
Folgemaßnahmen
Die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen werden gegebenenfalls vom Europäischen Parlament geprüft.