
Am 6. Februar registrierte die Kommission die Europäische Bürgerinitiative „European Cannabis Initiative“.
Die Organisatoren fordern die Kommission auf: i) eine transeuropäische Bürgerversammlung zur Cannabispolitik, wozu auch Sanktionen und eine kohärente Politik der Mitgliedstaaten gehören, einzuberufen; ii) den Zugang zu medizinischem Cannabis zu fördern und den Transport von Cannabis und seinen für therapeutische Zwecke verschriebenen Derivaten in der gesamten EU zu ermöglichen, um die uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Gesundheit zu gewährleisten; und iii) erforderliche Ressourcen für die Erforschung von Cannabis für therapeutische Zwecke zuzuweisen.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Initiative nur in Bezug auf das zweite und dritte Ziel registriert werden kann, da nur diese Ziele die Anforderungen für eine Registrierung erfüllen. Die Kommission musste eine Registrierung des ersten Ziels der Initiative ablehnen, da sie nicht befugt ist, einen entsprechenden Vorschlag für einen EU-Rechtsakt vorzulegen.
Die Teilregistrierung erfolgte in einem zweistufigen Verfahren, in dem die Organisatoren zunächst aufgefordert wurden, ihre ursprüngliche Initiative unter Berücksichtigung der vorläufigen Bewertung der Kommission zu ändern.
Die Organisatoren haben nun sechs Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln.