Vorlage und Prüfung
Die Initiative „Kohäsionspolitik für die Gleichstellung der Regionen und die Erhaltung der regionalen Kulturen“ wurde mit 1 269 351 überprüften Unterstützungsbekundungen am 4. März 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Siehe Europäische Kommission – Aktuelles.
Am 25. März 2025 erhielt das Organisationsteam gemäß Artikel 15 der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative die Gelegenheit, die Ziele seiner Initiative im Rahmen eines Treffens mit Exekutiv-Vizepräsident Raffaele Fitto und Bediensteten der Europäischen Kommission vorzustellen. Siehe Fotos zur Berichterstattung.
Die Präsentation der Initiative fand am 25. Juni 2025 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament statt. Das Organisationsteam erläuterte seine Ziele und die Mitglieder des Europäischen Parlaments tauschten sich zu der Initiative aus. Zur Aufzeichnung.
Eine Debatte über diese Initiative fand auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2025 statt. Zur Aufzeichnung.
Am 3. September 2025 reagierte die Kommission in einer Mitteilung auf die Initiative. Siehe Europäische Kommission – Aktuelles.

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Antwort der Europäischen Kommission
Wichtigste Schlussfolgerungen der Mitteilung
Die Kommission hat die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass einige Vorschläge nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, da sie in die bestehenden verfassungsmäßigen Struktur der betreffenden Mitgliedstaaten eingreifen würden. Andere Vorschläge sind bereits von den soliden Garantien zur Förderung der Inklusion und Gleichbehandlung von Minderheiten sowie der Wahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt unter der derzeitigen Kohäsionspolitik abgedeckt.
Folglich werden keine neuen Rechtsvorschriften als Reaktion auf diese EBI vorgeschlagen. Die Kommission wird jedoch weiterhin für einen diskriminierungsfreien Zugang zu EU-Mitteln sorgen und die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der Gleichbehandlung bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik überwachen und unterstützen.
Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hat die Kommission eine verstärkte, modernisierte Kohäsions- und Wachstumspolitik vorgeschlagen, um zu gewährleisten, dass in den Mitgliedstaaten angemessene Mechanismen vorhanden sind, um die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Charta der Grundrechte während der gesamten Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne sowie die Achtung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Erfüllt ein Mitgliedstaat diese Bedingungen nicht, so behält die Kommission die entsprechenden Zahlungen ein.
