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Europäische Bürgerinitiative

Kann aus Ihrer Idee eine Bürgerinitiative werden?

Um herauszufinden, ob Ihr Vorschlag Gegenstand einer Bürgerinitiative sein kann, müssen Sie prüfen, ob er einen Politikbereich betrifft, für den die EU zuständig ist und in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen.

Für die Registrierung müssen Sie unter anderem angeben, welche Vertragsbestimmung(en) (Artikel oder allgemeinerer Bezug) Sie für die vorgeschlagene Maßnahme für relevant halten.

Die Kommission ist befugt, einen Rechtsakt vorzuschlagen, wenn

  • der Vertragsartikel auf ein Gesetzgebungsverfahren („ordentliches Gesetzgebungsverfahren“ oder „besonderes Gesetzgebungsverfahren“) verweist, außer in Sonderfällen, in denen der Artikel etwas anderes bestimmt (er also ausdrücklich erwähnt, dass eine andere Einrichtung als die Kommission den Vorschlag macht)

ODER

  • der Artikel ausdrücklich erwähnt, dass die Kommission für den Vorschlag zuständig ist.
    Beispiel: Der Rat, auf Vorschlag der Kommission, [...].

Politikbereiche und einschlägige Vertragsartikel

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