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Europäische Bürgerinitiative

My Voice, My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen

Vorlage und Prüfung

Die Initiative „My Voice, My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ wurde mit 1 124 513 überprüften Unterstützungsbekundungen am 1. September 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Siehe Europäische Kommission – Aktuelles.

Am 1. Oktober 2025 stellte das Organisationsteam gemäß Artikel 15 der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative die Ziele seiner Initiative im Rahmen eines Treffens mit Kommissionsmitglied Lahbib und Bediensteten der Europäischen Kommission vor. Siehe Fotos zur Berichterstattung.

Die Präsentation der Initiative fand am 2. Dezember 2025 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament statt. Das Organisationsteam wurde gebeten, seine Ziele näher zu erläutern. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments tauschten sich zu dieser Initiative aus. Siehe die Seite für die öffentliche Anhörung.

Die Initiative wurde auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 16. Dezember 2025 erörtert. In seiner Entschließung vom 17. Dezember 2025 brachte das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Initiative zum Ausdruck. Siehe die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

Was geschieht als Nächstes? Schritt für Schritt.

Antwort der Europäischen Kommission

Wichtigste Punkte der Mitteilung.

Nach sorgfältiger Analyse der Initiative und im Hinblick auf die in den EU-Verträgen festgelegten Beschränkungen der Zuständigkeit der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit betont die Kommission, dass sich die Mitgliedstaaten auf bestehende EU-Instrumente stützen können, um den gleichberechtigten Zugang zu rechtmäßig verfügbaren und erschwinglichen Gesundheitsdienstleistungen, einschließlich sicherer Abtreibungen, zu verbessern.

Wenn sich die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis und im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften dafür entscheiden, kann diese EU-Unterstützung über das Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereitgestellt werden, insbesondere durch die Verwendung oder Umverteilung verfügbarer Mittel im Rahmen ihrer ESF+-Programme. Der ESF+ könnte genutzt werden, um den Zugang zu legal verfügbaren, erschwinglichen und sicheren Abtreibungsdienstleistungen für Schwangere zu verbessern. Durch ihn können die Bemühungen der Mitgliedstaaten unterstützt und ihnen gleichzeitig die Autonomie eingeräumt werden, zu bestimmen, wie und unter welchen Bedingungen der Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung gewährt wird.

Da die EU-Unterstützung bereits relativ schnell von den Mitgliedstaaten genutzt werden kann, die dazu im Rahmen der bestehenden Instrumente bereit sind, ist es nicht erforderlich, ein neues Rechtsinstrument vorzuschlagen.

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