Am 5. Juni 2025 wies der Gerichtshof das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 9. November 2022 (Rechtssache T-158/21) zurück, mit dem das Gericht den Antrag des Organisationsteams der Initiative „Minority SafePack“ auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission als Antwort auf diese Initiative zurückgewiesen hatte. Der Gerichtshof bestätigte somit das Urteil des Gerichts.
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