Am 9. November bestätigte das Gericht die Mitteilung der Kommission und damit ihre Aussage, zur Verwirklichung der Ziele der Europäischen Bürgerinitiative Minority SafePack – eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas seien zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen nötig. Das Gericht wies die Klage der EBI-Organisatorengruppe auf Nichtigerklärung der Kommissionsmitteilung ab.
Das Gericht entschied, dass die von der Union bereits ergriffenen Maßnahmen zur Hervorhebung der Regional- und Minderheitensprachen sowie zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt ausreichen, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen.
Das Gericht befand, dass die Kommission ihrer Begründungspflicht in Bezug auf die angefochtene Mitteilung nachgekommen ist, und stellte außerdem fest, dass die Kommission bei der Prüfung der Vorschläge dieser Europäischen Bürgerinitiative keinen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat.
