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Datenschutzleitlinien – Frage 13
Übermittlung der gesammelten Unterstützungsbekundungen an die Mitgliedstaaten zur Überprüfung – Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Wenn Sie Unterstützungsbekundungen über das zentrale Online-Sammelsystem der Kommission sammeln, werden diese direkt von der Kommission über ihr Datenaustauschsystem übermittelt.
In diesem Fall unterliegt die Übermittlung einer entsprechenden Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit.
Wenn Sie Unterstützungsbekundungen in Papierform sammeln, erfolgt die Übermittlung entweder
- mit Ihren eigenen Mitteln (bitte beachten Sie die einschlägigen Sicherheitsempfehlungen) oder
- über das Datenaustauschsystem der Kommission. In diesem Fall erfolgt die Übermittlung gemäß der entsprechenden Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit.