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Europäische Bürgerinitiative

Stop Vivisection

Vorlage und Prüfung

Stop Vivisection wurde am 3. März 2015 bei der Kommission eingereicht. Zu dieser Bürgerinitiative waren 1 173 130 Unterstützungsbekundungen eingegangen. Pressemitteilung

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, und der Generaldirektor der GD Umwelt, Karl Falkenberg, empfingen die Organisatoren der Initiative am 11. Mai 2015. Pressemitteilung

Am 11. Mai 2015 fand im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung statt.

Antwort der Europäischen Kommission

Datum der Entscheidung: 3.6.2015


Offizielle Dokumente, die mit der Entscheidung in Verbindung stehen:

Wichtigste Schlussfolgerungen der Kommission:

Zwar ist die Kommission auch der Überzeugung, dass Tierversuche in Europa eingestellt werden sollten, doch um dieses Ziel zu erreichen, verfolgt sie einen anderen Weg als den von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen.

Die Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Richtlinie 2010/63/EU), deren Aufhebung die Bürgerinitiative anstrebt, bietet nach Ansicht der Kommission die richtige Grundlage, um die von der Bürgerinitiative angestrebten Ziele zu erreichen. Nach dieser Richtlinie sind Tierversuche – sobald es eine wissenschaftliche Alternative ohne den Einsatz von Tieren gibt – mit einem rechtsverbindlichen schrittweisen Ansatz vollständig zu ersetzen. Aus diesem Grund hat die Kommission nicht vorgeschlagen, die Richtlinie aufzuheben.

In ihrer Mitteilung skizzierte die Kommission stattdessen vier weitere Maßnahmen zur schrittweisen Einstellung von Tierversuchen. So schlug sie unter anderem die Veranstaltung einer wissenschaftlichen Konferenz vor, bei der Wissenschaftler/innen und einschlägige Interessengruppen eine Debatte darüber führen sollten, wie wissenschaftliche Fortschritte für die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Ansätze, die nicht auf Tierversuchen beruhen, genutzt werden können.

Die Kommission verpflichtete sich in der Mitteilung zudem zur aktiven Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften. So wird sie auch künftig die Entwicklung und Validierung alternativer Ansätze zu Tierversuchen in der Forschung und bei Versuchen fördern. Im Rahmen eines fortgesetzten Dialogs mit allen Beteiligten, insbesondere mit der Wissenschaft, soll durch Wissensaustausch, Verbreitung sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu Alternativen ohne Tierversuche nach dem „Grundsatz der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung“ der Verwendung von Tieren bei Versuchen auf eine schrittweise Einstellung von Tierversuchen hingewirkt werden.

Folgemaßnahmen

Am 3. Juni 2015 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit den Maßnahmen, die sie als Reaktion auf die Bürgerinitiative Stop Vivisection vorschlug. Pressemitteilung

Am 6./7. Dezember 2016 organisierte die Kommission eine wissenschaftliche Konferenz in Brüssel, bei der Wissenschaftler/innen und wichtige Akteure erörterten, wie Fortschritte in der biomedizinischen Spitzenforschung und in anderen Forschungsbereichen zur Entwicklung wissenschaftlich fundierter Methoden ohne Tierversuche genutzt werden können.

Bei der Konferenz berichtete die Kommission über die Fortschritte bei der Durchführung der Folgemaßnahmen zur Initiative „Stop Vivisection“. Siehe Konferenzbericht (Punkt 5, S. 16–20)

2017 veröffentlichte die Kommission einen Bericht zur Überprüfung der Richtlinie 2010/63/EU. Im Februar 2020 veröffentlichte sie einen Bericht über die Umsetzung dieser Richtlinie. In diesen Berichten wurde erstmals ausgewertet, inwieweit die Richtlinie ihre Ziele erreicht und inwieweit sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im themenspezifischen Bereich der Website der Kommission.

Sonstige Informationen

Am 18. April 2017 veröffentlichte die Europäische Bürgerbeauftragte ihre Entscheidung zur Initiative Stop Vivisection. Sie kam zu dem Schluss, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission vorliegt.

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