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Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzbestimmungen für die Erfassung personenbezogener Daten von EBI-Unterzeichnenden über das zentrale Online-Sammelsystem

Verarbeitungsvorgang: Verarbeitung der als Teil der Unterstützungsbekundungen über das zentrale Online-Sammelsystem der Kommission erfassten Daten von Unterzeichnenden

Datenverantwortlicher: Gemeinsame Datenverantwortlichkeit zwischen der Europäischen Kommission (datenverantwortliche Dienststelle: SG.A.1 Referat „Politische Prioritäten und Arbeitsprogramm“) und dem Vertreter/der Vertreterin der Organisierendengruppe der Initiative oder gegebenenfalls der von ihr geschaffenen Rechtsperson

Aktenzeichen: DPR-EC-03486

1. Einleitung

Die Europäische Bürgerinitiative („EBI“), ist ein Instrument der partizipativen Demokratie, das den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, konkrete Änderungen der Rechtsvorschriften in Bereichen anzuregen, in denen die Europäische Kommission („Kommission“) befugt ist, Rechtsakte vorzuschlagen. Der Rechtsrahmen für dieses Instrument ist die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative („EBI-Verordnung“).

Wenn Sie eine Bürgerinitiative unterstützen wollen, müssen Sie auf Ihrer Unterstützungsbekundung verschiedene personenbezogene Daten angeben. Die Organisierendengruppe einer EBI muss mindestens eine Million Unterstützungsbekundungen von den Bürgerinnen und Bürgern einholen und dabei in mindestens sieben Ländern bestimmte Schwellenwerte erreichen. Überdies müssen diese Unterstützungsbekundungen von den Mitgliedsländern validiert und bescheinigt sein, um eine gültige Initiative bei der Kommission vorlegen zu können.

Diese Datenschutzerklärung betrifft die Verarbeitung Ihrer im Rahmen einer Unterstützungsbekundung für eine Europäische Bürgerinitiative über das von der Kommission eingerichtete und betriebene zentrale Online-Sammelsystem erfassten Daten.

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt unter der gemeinsamen Datenverantwortlichkeit der Kommission einerseits und des Vertreters/der Vertreterin der Organisierendengruppe der Initiative oder gegebenenfalls der von ihr geschaffenen Rechtsperson („Organisierende der Initiative“) andererseits. Werden Ihre in einer Unterstützungsbekundung angegebenen Daten zur Überprüfung und Bescheinigung den einschlägigen Behörden eines zuständigen Mitgliedstaats vorgelegt, sind diese Behörden für die von ihnen vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge ebenfalls Datenverantwortliche.

Die jeweiligen Zuständigkeiten und Pflichten der Kommission und der Organisierenden sind in transparenter Weise in einer gemeinsamen Kontrollvereinbarung festgelegt. Die wichtigsten Elemente dieser gemeinsamen Vereinbarung sind öffentlich zugänglich unter: https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/data-protection_de

Die Europäische Kommission ist dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und der Achtung Ihrer Privatsphäre verpflichtet. Die Kommission erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr. In ähnlicher Weise sind die Organisierenden der Initiative und die Behörden den in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgelegten Vorschriften verpflichtet.

In dieser Datenschutzerklärung wird erläutert, zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, wie wir personenbezogene Angaben erfassen, handhaben und schützen, wie diese Informationen genutzt werden und welche Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben. Zudem enthält die Erklärung die Kontaktangaben des Datenverantwortlichen, an den Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte wenden können, sowie des Datenschutzbeauftragten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Diese Datenschutzerklärung baut auf jener in Anhang III der EBI-Verordnung, die integraler Bestandteil derselben ist (s. u., Abschnitt 10), auf und ergänzt sie.

Wichtiger Hinweis: Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für die Verarbeitung Ihrer in einer Unterstützungsbekundung auf Papier bereitgestellten personenbezogenen Daten. Die Erhebung und Weiterverarbeitung Ihrer Daten (bis zu ihrer Übermittlung an einen Mitgliedstaat zur Überprüfung) erfolgen in diesem Fall in ausschließlicher Datenverantwortlichkeit des Vertreters/der Vertreterin der Organisierendengruppe. Dieser Datenverantwortliche muss Ihnen dann bei der Erfassung Ihrer Daten die einschlägige Datenschutzerklärung zukommen lassen, die zumindest die wesentlichen Elemente der in Anhang III der EBI-Verordnung genannten Standard-Datenschutzverordnung beinhaltet. Falls die auf diese Weise gesammelten Unterstützungsbekundungen anschließend von der Kommission über ihr Datenaustauschsystem in gemeinsamer Verantwortlichkeit mit dem Vertreter/der Vertreterin der Organisierendengruppe zur Überprüfung an die Mitgliedstaaten übermittelt werden, hat die Kommission keinen Zugang zu Ihren Daten und kann Ihnen gegenüber keine zusätzliche Datenschutzerklärung abgeben. Diese Datenschutzerklärung enthält lediglich die einschlägigen Informationen zu den Fristen für die Speicherung der Daten, die in solchen Fällen gelten.

2. Warum und wie verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Der allgemeine Zweck der Verarbeitung Ihrer in dieser Datenschutzerklärung genannten Daten ist die Umsetzung der Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinitiative, damit die EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr in Artikel 11 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union verankertes Recht wahrnehmen können, sich direkt an die Kommission zu wenden und sie aufzufordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge vorzulegen.

Ihre Daten können im Wesentlichen folgenden Verarbeitungsvorgängen unterzogen werden:

  • Erfassung Ihrer Unterstützungsbekundung unter Verwendung des Online-Formulars oder der eID und anschließende Speicherung im zentralen Online-Sammelsystem,
  • Übermittlung Ihrer Unterstützungsbekundung an die Mitgliedstaaten zur Überprüfung,
  • Überprüfung und Bescheinigung Ihrer Unterstützungsbekundung durch den Mitgliedstaat Ihrer Staatsangehörigkeit (dieser Verarbeitungsvorgang erfolgt unter der Verantwortlichkeit der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats).

Daher kann zwischen den nachstehenden, genaueren Zwecken unterschieden werden:

  • Ermöglichung der Online-Unterstützung einer Europäische Bürgerinitiative,
  • Gewährleistung einer sicheren Übermittlung Ihrer Unterstützungsbekundung an die zuständigen Mitgliedstaaten zur Überprüfung,
  • Ermöglichung der Überprüfung Ihrer Unterstützungsbekundung durch die zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats (Datenverantwortliche für diesen Verarbeitungsvorgang), damit die Kommission anschließend die Gültigkeit einer von Ihnen unterstützten Europäischen Bürgerinitiative überprüfen kann, wenn diese zur Prüfung vorgelegt wird.

Außerdem können Ihre Daten im Zusammenhang mit unterstützenden Vorgängen verarbeitet werden, zum Beispiel der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen, Stichprobenkontrollen der technischen Qualität, Wartung der IT-Systeme und etwaigen gesetzlich vorgeschriebenen Verarbeitungsvorgängen.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten können für Verfahren vor den Unionsgerichten, den nationalen Gerichten, dem Europäischen Bürgerbeauftragten oder dem Europäischen Rechnungshof wiederverwendet werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung und auch nicht für die Erstellung von Profilen (Profiling) verwendet.

3. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten die von Ihnen als Teil einer Unterstützungsbekundung angegebenen Daten, damit Sie Ihre Unterstützung für eine Europäische Bürgerinitiative zum Ausdruck bringen können. Die Verarbeitung Ihrer Daten dient der Förderung einer konkreten Initiative mit dem Ziel, die Organe der Europäischen Union auf die im Rahmen dieser Initiative genannten Themen aufmerksam zu machen. Auf diese Weise unterstützt die Europäische Bürgerinitiative das demokratische Funktionieren der EU, und die Verarbeitung dient öffentlichen Interessen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1725 (und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO).

Darüber hinaus muss die Kommission gemäß Artikel 10 der EBI-Verordnung ein zentrales Online-Sammelsystem einrichten und betreiben, um die Online-Erfassung von Unterstützungsbekundungen zu ermöglichen; und gemäß Artikel 12 Absatz 3 muss sie den Mitgliedstaaten die über dieses System erfassten Unterstützungsbekundungen zur Überprüfung übermitteln, sobald die Mindestzahl der Unterstützungsbekundungen erreicht wurde (siehe auch Artikel 12 Absatz 2). Bei der Verarbeitung mithilfe eines zentralen Online-Sammelsystems (einschließlich der Übermittlung) erfüllt die Kommission rechtliche Verpflichtungen, wodurch die Verarbeitung auch auf der Grundlage von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/1725 (und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der DSGVO) rechtmäßig ist.

Die von Ihnen als Teil einer Unterstützungsbekundung angegebenen Daten gelten an sich nicht als sensible Daten, deren Verarbeitung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 (und Artikel 9 Absatz 1 der DSGVO) untersagt ist. Aus der Verknüpfung Ihrer Daten mit der unterstützten Initiative können jedoch je nach Thema dieser Initiative Informationen über Ihre Gesundheit, Ihre politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen und Ansichten, Ihre politische Zugehörigkeit, Ihr Sexualleben oder Ihre sexuelle Orientierung, Ihre rassische und ethnische Herkunft oder auch Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen. Ein politisch sensibler Charakter der betreffenden Initiative kann daher dazu führen, dass auch Ihre Daten als sensible Daten anzusehen sind.

Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2018/1725 (und Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g DSGVO) ist die Verarbeitung Ihrer Daten ungeachtet des Umstands, dass diese als besondere Kategorien von Daten betrachtet werden können, in folgenden Fällen nicht untersagt: „(...)die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz achtet und angemessene und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich.“

Dazu heißt es in Erwägungsgrund (12) der EBI-Verordnung: „Zu den personenbezogenen Daten, die in Anwendung dieser Verordnung verarbeitet werden, können zwar auch sensible Daten gehören, doch ist es aufgrund des Charakters der Europäischen Bürgerinitiative als Instrument der partizipativen Demokratie gerechtfertigt, die Bereitstellung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Unterstützung einer Initiative zu verlangen und diese Daten in dem erforderlichen Umfang zu verarbeiten, um die Unterstützungsbekundungen gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und der einzelstaatlichen Praxis überprüfen zu können.“

4. Welche personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten wir?

Um Ihre Unterstützung für eine Bürgerinitiative registrieren zu können, erfassen wir verschiedene Datensätze, je nach Art der Unterstützung und je nach Ihrer Staatsangehörigkeit.

Wenn Sie die Unterstützungsbekundung online ausfüllen, wird einer von zwei möglichen Datensätzen gemäß Anhang III der EBI-Verordnung erfasst:

Datensatz A:

  • Staatsangehörigkeit
  • vollständige Vornamen
  • Familiennamen
  • Wohnsitz (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
  • Geburtsdatum

Datensatz B:

  • Staatsangehörigkeit
  • vollständige Vornamen
  • Familiennamen
  • persönliche Identifikationsnummer/Nummer des persönlichen Ausweispapiers
  • Art der persönlichen Identifikationsnummer oder des Ausweispapiers

Gemäß Artikel 9 Absatz 4 der EBI-Verordnung können die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie Datensatz A oder B verwenden wollen. Am 1. Januar 2020 (Datum des Inkrafttretens der EBI-Verordnung) wählten 9 Mitgliedstaaten Datensatz A (DE, DK, EL, FI, FR, IE, LU, NL, SK), 18 Mitgliedstaaten wählten Datensatz B (AT, BE, BG, CY, CZ, ET, ES, HR, HU, IT, MT, LT, LV, PL, PT, RO, SE und SI).

Die Mitgliedstaaten können diese Wahl in Zukunft ändern, ohne dass dies in der Datenschutzerklärung zum Ausdruck kommt.

Wenn Sie eine EBI mit Ihrer eID unterstützen, werden Ihre personenbezogenen Daten nach der von Ihnen durchgeführten Authentifizierung aus dem nationalen eID-System importiert. Die betreffenden Daten sind in der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) wie folgt definiert:

  • derzeitige(r) Familienname(n),
  • derzeitige(r) Vorname(n),
  • Geburtsdatum
  • eindeutige Kennung

In diesem Fall werden auf Grundlage Ihrer Wahl des einschlägigen nationalen eID-Systems, in dem Sie sich selbst authentifizieren, die Daten zur Staatsangehörigkeit erhoben.

Um eine effiziente Verarbeitung zu ermöglichen, erfassen wir außerdem einige (Meta)daten zur elektronischen Übermittlung der Unterstützungsbekundungen, vor allem Ihre IP-Adresse, Verbindungsdaten, Zeitpunkt der elektronischen Eingabe des Formulars im zentralen Online-Sammelsystem. Diese (Meta)daten werden maximal sechs Monate aufbewahrt. Darüber hinaus wird für jede übermittelte Unterstützungsbekundung automatisch eine eindeutige Kennung erzeugt. Die Kennung wird am Ende der Sammlungsfrist gelöscht. Hat die betroffene Person auch eine E-Mail-Adresse angegeben, wird die Kennung am Ende der Aufbewahrungsfrist für die E-Mail-Adresse gelöscht.

5. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?

Normalerweise werden die Daten 21 Monate lang ab dem Beginn des Erhebungszeitraums gespeichert.

Diese Standard-Aufbewahrungsfrist wird in folgenden Fällen verkürzt:

  • Sie endet einen Monat nach Einreichung der Initiative bei der Kommission gemäß Artikel 13 der EBI-Verordnung, und
  • sie endet einen Monat nach der Rücknahme, wenn die Initiative nach dem Beginn des Erhebungszeitraums, wie in Artikel 7 der EBI-Verordnung beschrieben, zurückgezogen wird.

Die Standard-Aufbewahrungsfrist wird verlängert, wenn dies für die Zwecke von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Initiative erforderlich ist. Sie werden in diesem Fall spätestens einen Monat nach Abschluss der betreffenden Verfahren durch eine endgültige Beschlussfassung vernichtet.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden die in Artikel 19 Absatz 5 der EBI-Verordnung vorgesehenen Standard-Aufbewahrungsfristen für Initiativen verlängert, deren Sammlungszeitraum auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2020/1042 verlängert wurde. Maximal war eine Verlängerung um 12 Monate möglich.

Die vorstehend genannten Aufbewahrungsfristen gelten auch für:

  • die Speicherung von auf Papier gesammelten Unterstützungsbekundungen, die zur Überprüfung durch die Mitgliedstaaten in das Datenaustauschsystem der Kommission hochgeladen wurden;
  • Mitgliedstaaten, wenn diese die gesammelten Unterstützungsbekundungen überprüfen.

6. Wie schützen und sichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Sämtliche personenbezogenen Daten in elektronischem Format werden auf den Servern der Europäischen Kommission gespeichert. Alle Verarbeitungsvorgänge werden gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 der Kommission vom 10. Januar 2017 über die Sicherheit von Kommunikations- und Informationssystemen in der Kommission durchgeführt.

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Kommission verschiedene technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen. Zu den technischen Vorkehrungen gehören geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit im Internet, zum Schutz vor Datenverlust und ‑änderung sowie zur Abwehr unberechtigten Zugangs, wobei dem mit der Verarbeitung verbundenen Risiko und der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten Rechnung getragen wird. Die organisatorischen Vorkehrungen umfassen die Beschränkung des Zugangs zu den personenbezogenen Daten auf befugte Personen, die diese Kenntnis für die Zwecke dieses Verarbeitungsvorgangs benötigen.

7. Wer kann auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen und an wen werden sie weitergegeben?

Nur die Bediensteten der Kommission, die diese im zentralen Online-Sammelsystem erfassten Informationen für die genannten Verarbeitungsvorgänge benötigen und deshalb ausdrücklich befugt sind. Diese Personen sind an die im Statut vorgesehene Geheimhaltungspflicht sowie bei Bedarf an weitere Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden.

Sobald die Mindestzahl der Unterstützungsbekundungen für die betreffende Initiative erreicht wurde, werden sie von der Kommission (auf Anfrage der Organisationen) an die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten zur Überprüfung und Bescheinigung gemäß Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 12 Absatz 3 der EBI-Verordnung übermittelt.

8. Welche Rechte haben Sie — und wie können Sie diese Rechte wahrnehmen?

Als „betroffene Person“ genießen Sie gemäß Kapitel III (Artikel 14–25) der Verordnung (EU) 2018/1725 (und Kapitel III der DSGVO) besondere Rechte, darunter insbesondere das Recht, Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu erhalten und unrichtige oder unvollständige Daten zu berichtigen. In einigen Fällen haben Sie das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und auf Widerspruch gegen die Verarbeitung.

Die etwaige Ausübung Ihres Rechts auf Widerspruch gegen eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss sich auf Gründe stützen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an jeden der gemeinsamen Datenverantwortlichen bzw. im Konfliktfall an den/die Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn nötig, können Sie sich auch an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 9.

Wenn Sie Ihre Rechte in Bezug auf bestimmte Verarbeitungsvorgänge wahrnehmen möchten, geben Sie dies in Ihrem Antrag bitte mit dem entsprechenden Aktenzeichen des Vorgangs (siehe Punkt 10) an.

Anträge auf Auskunft über personenbezogene Daten werden innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bearbeitet. Alle anderen Anträge gemäß Artikel 18 bis 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 (und Kapitel III der DSGVO) werden innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist kann um weitere zwei Monate verlängert werden, wenn dies angesichts der Komplexität und Anzahl von Anträgen erforderlich ist.

9. Kontaktangaben

Datenverantwortliche

Wenn Sie Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 und der DSGVO ausüben, Kommentare, Fragen oder Bedenken mitteilen oder eine Beschwerde in Bezug auf die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten vorbringen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit einem der gemeinsamen Datenverantwortlichen auf.

- Seitens der Kommission wenden Sie sich bitte anhand der nachstehenden Kontaktangaben an die datenverantwortliche Dienststelle:

Europäische Kommission

Generalsekretariat

Direktion A – Strategie, Bessere Rechtsetzung und Corporate Governance

Referat A.1 – Politische Prioritäten und Arbeitsprogramm

1049 Brüssel (Belgien)

Tel. +32 229-92165

E-Mail-Adresse: SG-ECI-mailing@ec.europa.eu

- Die Kontaktangaben der Vertretenden der Organisierendengruppe, oder, soweit zutreffend, der von dieser Gruppe geschaffenen Rechtsperson, sind im EBI-Online-Register und auch im zentralen Online-Sammelsystem auf den eigens für die betreffende Initiative eingerichteten Internetseiten zu finden. Siehe: https://citizens-initiative.europa.eu/find-initiative_de.

Werden Ihre in einer Unterstützungsbekundung angegebenen Daten zur Überprüfung und Bescheinigung den einschlägigen Behörden eines zuständigen Mitgliedstaats vorgelegt, sind diese Behörden für die von ihnen vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge ebenfalls Datenverantwortliche. Sie können Ihre Anmerkungen, Fragen oder Anträge hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten über die auf der nachstehenden Website genannten Kontaktmöglichkeiten an die entsprechenden Stellen richten: https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/data-protection_de

Datenschutzbeauftragte (DSB)

- Datenschutzbeauftragter (DSB) der Kommission

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (DATA-PROTECTION-OFFICER@ec.europa.eu) wenden.

- Der/die Datenschutzbeauftragte der Organisierendengruppe (sofern vorgesehen)

Sofern die Gruppe eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestimmt hat, können Sie sich auch an diese Person wenden, deren Kontaktangaben im EBI-Online-Register und auch im zentralen Online-Sammelsystem auf den eigens für die betreffende Initiative eingerichteten Internetseiten zu finden sind. Siehe: https://citizens-initiative.europa.eu/find-initiative_de.

Datenschutzbehörden

- Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre Rechte gemäß Verordnung (EU) 2018/1725 bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen verletzt wurden, können Sie beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) Beschwerde einlegen.

- Nationale Datenschutzbehörden

Sie können Ihre Beschwerde auch an eine zuständige nationale Datenschutzbehörde richten, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Die Kontaktangaben der nationalen Datenschutzbehörden finden Sie auf der nachstehenden Website: https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/data-protection_de

10. Wo gibt es weitere Informationen?

In Anhang III der EBI-Verordnung werden die wichtigsten Elemente der Datenschutzerklärung für über das zentrale Online-Sammelsystem online erfasste Unterstützungsbekundungen wie folgt festgelegt:

„Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) werden Ihre personenbezogenen Daten in diesem Formular nur für die Unterstützung der Initiative verwendet und den zuständigen nationalen Behörden für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht, von der Europäischen Kommission und von der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls der von der Gruppe geschaffenen juristischen Person Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung und die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen. Ihre Daten werden von der Kommission für eine maximale Speicherfrist von einem Monat nach Einreichung der Initiative bei der Kommission oder 21 Monaten nach Beginn des Erfassungszeitraums gespeichert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Fall von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Verfahren können die Daten über diese Fristen hinaus für einen Zeitraum von höchstens einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Verfahren gespeichert werden. Unbeschadet jedes anderweitigen verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht, jederzeit Beschwerde bei dem Europäischen Datenschutzbeauftragten oder bei einer Datenschutzbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu erheben, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind. Die Europäische Kommission und der Vertreter der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls die von der Gruppe geschaffene juristische Person sind die für die Datenverarbeitung gemeinsam Verantwortlichen im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725 und der Datenschutz-Grundverordnung und können anhand der Angaben in diesem Formular kontaktiert werden. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Organisatorengruppe (sofern vorhanden) sind über die Internetadresse dieser Initiative im Register der Europäischen Kommission, angegeben in Nummer 4 dieses Formulars, abrufbar. Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission, der nationalen Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten annimmt und bearbeitet, des Europäischen Datenschutzbeauftragten und der nationalen Datenschutzbehörden sind abrufbar unter: http://ec.citizens-initiative.europa.eu/public/data-protection“.

Der Datenschutzbeauftragte (DSB) der Kommission führt ein Register sämtlicher mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundener Vorgänge, die dokumentiert und ihm gemeldet wurden. Sie können das Register hier einsehen: http://ec.europa.eu/dpo-register.

Dieser spezifische Verarbeitungsvorgang wurde unter folgender Nummer in das öffentliche Register des Datenschutzbeauftragten aufgenommen: DPR-EC-03486.

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