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Datenschutzleitlinien – Frage 14
Übermittlung der gesammelten Unterstützungsbekundungen an die Mitgliedstaaten zur Überprüfung – Wie lauten die Sicherheitsempfehlungen?
Gilt für Fallszenario 2, wenn die Übermittlung von Unterstützungsbekundungen mit eigenen Mitteln erfolgt
Nachdem Sie die Unterstützungsbekundungen in Papierform gesammelt haben, müssen Sie diese den zuständigen nationalen Behörden zur Überprüfung und Bescheinigung übermitteln.
In Papierform gesammelte Unterstützungsbekundungen können in Papierform, aber auch eingescannt und elektronisch oder physisch, z. B. auf einer DVD, übermittelt werden. Werden die Unterstützungsbekundungen in physischer Form (in Papierform oder auf einer DVD) übermittelt, muss dies ebenfalls auf sichere Weise geschehen, z. B. per Einschreiben oder über einen Zustelldienst.
HINWEIS:
Sie können auch das Datenaustauschsystem der Kommission nutzen, um die gesammelten Unterstützungsbekundungen zu übermitteln. In diesem Fall werden die geltenden Sicherheitsanforderungen im Wesentlichen von der Kommission umgesetzt.
Hintergrund:
- Artikel 4 Absatz 3 der Durchführungsverordnung für die Europäische Bürgerinitiative
- Artikel 33 und möglicherweise Artikel 29 der DSGVO