Zum Hauptinhalt
Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzleitlinien – Frage 14

Zurück zur Hauptseite der Datenschutzleitlinien für Organisatoren

 

Datenschutzleitlinien – Frage 14

Übermittlung der gesammelten Unterstützungsbekundungen an die Mitgliedstaaten zur Überprüfung – Wie lauten die Sicherheitsempfehlungen?

Gilt für Fallszenario 2, wenn die Übermittlung von Unterstützungsbekundungen mit eigenen Mitteln erfolgt

Nachdem Sie die Unterstützungsbekundungen in Papierform gesammelt haben, müssen Sie diese den zuständigen nationalen Behörden zur Überprüfung und Bescheinigung übermitteln.

In Papierform gesammelte Unterstützungsbekundungen können in Papierform, aber auch eingescannt und elektronisch oder physisch, z. B. auf einer DVD, übermittelt werden. Werden die Unterstützungsbekundungen in physischer Form (in Papierform oder auf einer DVD) übermittelt, muss dies ebenfalls auf sichere Weise geschehen, z. B. per Einschreiben oder über einen Zustelldienst.

HINWEIS:

Sie können auch das Datenaustauschsystem der Kommission nutzen, um die gesammelten Unterstützungsbekundungen zu übermitteln. In diesem Fall werden die geltenden Sicherheitsanforderungen im Wesentlichen von der Kommission umgesetzt.

Hintergrund:

Im Team dazulernen und etwas bewegen?