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Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzleitlinien – Frage 17

Datenschutzleitlinien für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) – Welche nationale Aufsichtsbehörde ist bei Angelegenheiten bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Ansprechpartner?

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Datenschutzleitlinien – Frage 17

Welche nationale Aufsichtsbehörde ist bei Angelegenheiten bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Ansprechpartner? 

Die Sammlung von Unterstützungsbekundungen in mindestens sieben Mitgliedstaaten ist per se ein grenzüberschreitender Prozess; das heißt, es können mehrere Datenschutzbehörden zuständig sein.

Für alle Beteiligten ist es einfacher, wenn nur eine Datenschutzbehörde der Ansprechpartner ist. Dies ist im Rahmen des Konzepts der „federführenden Aufsichtsbehörde“ gemäß der DSGVO möglich. Die federführende Datenschutzbehörde ist laut Definition die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats der Hauptniederlassung oder der einzigen Niederlassung des Verantwortlichen.

Die Unterzeichner haben jedoch das Recht auf Beschwerde bei der federführenden Aufsichtsbehörde oder der Datenschutzbehörde des Mitgliedstaats ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.

Hintergrund:

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