Zum Hauptinhalt
Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzleitlinien – Frage 3

Zurück zur Hauptseite der Datenschutzleitlinien für Organisatoren

 

Datenschutzleitlinien – Frage 3

„Sensible Daten“ – Wann gelten die Daten der Unterzeichner als besondere Kategorie von Daten?

Daten, die sich auf Religion, politische Meinungen, Gesundheit usw. beziehen, gelten gemäß DSGVO und EU-DSVO als eine besondere Kategorie („sensible Daten“) und genießen besonderen Schutz. Sensible personenbezogene Daten dürfen von Organisationen nur dann verarbeitet werden, wenn besondere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.

Die Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative stellt eine politische Handlung dar und kann unter anderem Aufschluss über die politischen Meinungen, die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder die Orientierung der Unterzeichner geben.

In Erwägungsgrund 12 der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative heißt es dazu:

„Zu den personenbezogenen Daten, die in Anwendung dieser Verordnung verarbeitet werden, können zwar auch sensible Daten gehören, doch ist es aufgrund des Charakters der Europäischen Bürgerinitiative als Instrument der partizipativen Demokratie gerechtfertigt, die Bereitstellung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Unterstützung einer Initiative zu verlangen und diese Daten in dem erforderlichen Umfang zu verarbeiten, um die Unterstützungsbekundungen gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und der einzelstaatlichen Praxis überprüfen zu können.“

Gelten die Daten der Unterzeichner als eine besondere Kategorie von Daten („sensible Daten“), müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um die rechtmäßige Verarbeitung dieser Daten zu gewährleisten. Insbesondere besteht in diesem Fall die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu berufen. Werden derartige Daten in großem Umfang verarbeitet, ist zudem die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vorgeschrieben.

HINWEIS:

Erfolgt die Verarbeitung der Daten der Unterzeichner im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit mit der Kommission, so sind alle Kommissionsdienststellen darauf eingestellt, dass es sich um sensible Daten handeln kann. Insbesondere werden alle Daten in verschlüsselter Form gespeichert, und ihre Verarbeitung unterliegt einer Datenschutz-Folgenabschätzung. Der Datenschutzbeauftragte der Kommission überwacht, ob die Kommission in Bezug auf die Verarbeitungsvorgänge, für die sie verantwortlich ist, ihren Verpflichtungen aus der EU-DSVO nachkommt.

Hintergrund:

 

Im Team dazulernen und etwas bewegen?