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Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzpolitik – Erfassung personenbezogener Daten der Organisatoren von Europäischen Bürgerinitiativen im EBI-Register

Verarbeitungsvorgang: Durchführung der Verordnung über die Bürgerinitiative (EBI-Verordnung) und Bereitstellung eines Registers von Bürgerinitiativen

Datenverantwortlicher: Europäische Kommission

Datenverantwortliche Dienststelle: Referat SG.A.1 – Politische Prioritäten und Arbeitsprogramm

Aktenzeichen: DPR-EC-00068

1. Einführung

In dieser Datenschutzerklärung wird erläutert, zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, wie wir personenbezogene Angaben erfassen, handhaben und schützen, wie diese Informationen genutzt werden und welche Rechte Sie in diesem Zusammenhang haben. Zudem enthält die Erklärung die Kontaktangaben der datenverantwortlichen Dienststelle, an die Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte wenden können, sowie des Datenschutzbeauftragten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Die Europäische Kommission (im Folgenden „die Kommission“) ist dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und der Achtung Ihrer Privatsphäre verpflichtet. Die Kommission erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr.

Gegenstand dieser Datenschutzerklärung ist der VerarbeitungsvorgangDurchführung der EBI-Verordnung und Bereitstellung eines Registers von Bürgerinitiativen, für den das Referat SG.A.1 „Politische Prioritäten & Arbeitsprogramm“ der Kommission verantwortlich ist.

2. Warum und wie verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Wir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative (im Folgenden die „EBI-Verordnung“).

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gilt seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 im April 2012, mit der die Bestimmungen des Vertrags umgesetzt werden. Diese erste EBI-Verordnung wurde am 1. Januar 2020 durch die Verordnung (EU) Nr. 2019/788 ersetzt.

Wenn sich an einer Europäischen Bürgerinitiative mindestens eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten beteiligen, können sie die Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen.

Nach der EBI-Verordnung muss die Kommission die geplanten Bürgerinitiativen registrieren und veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten in Ihrer Eigenschaft als Organisator/in einer Europäischen Bürgerinitiative. Wir tun dies insbesondere, um beurteilen zu können, ob Sie die für die Organisatoren von Bürgerinitiativen geltenden Voraussetzungen erfüllen (obligatorisches oder zusätzliches Mitglied der Organisatorengruppe, zusätzliche Kontaktperson für die Organisation) und ob die Rechtsperson, mit der Sie verbunden sind, gemäß Artikel 5 Absatz 7 der EBI-Verordnung eingerichtet wurde. Außerdem ermöglichen wir dadurch der Kommission und den Bürgerinnen und Bürgern die Kommunikation mit Ihnen als Organisator/in der Initiative.

Im Rahmen der EBI-Verordnung wurden der Kommission außerdem weitere, besondere Verpflichtungen hinsichtlich der Transparenz der Finanzierung von Initiativen übertragen.  In den in Artikel 17 Absätze 2 und 3 der EBI-Verordnung genannten besonderen Fällen kann die Kommission dazu verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten als Sponsor/in der Initiative oder als Beschwerdeführer/in im nicht-öffentlichen Teil des EBI-Registers zu verarbeiten. Die Verarbeitung der Daten und Unterlagen der Organisatoren, Sponsoren und Beschwerdeführer ist erforderlich, um die verbindlichen Anforderungen der EBI-Verordnung zu erfüllen. Die Kommission veröffentlicht jedoch grundsätzlich keine personenbezogenen Daten einer als Sponsor auftretenden Privatperson auf der EBI-Website, es sei denn, die Organisatoren ersuchen explizit darum und weisen nach, dass die betreffende Person der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Beamten (Kontaktstellen) der an der Durchführung der EBI-Verordnung beteiligten nationalen Behörden, die für die Zertifizierung der individuellen Online-Sammelsysteme, für die Koordinierung des Verfahrens zur Überprüfung der Unterstützungsbekundungen, für die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen sowie für die nationalen EBI-Kontaktstellen zuständig sind. Dies ist notwendig, um die Zusammenarbeit mit diesen Behörden zu ermöglichen, um die ordnungsgemäße Durchführung der EBI-Verordnung auf nationaler Ebene sicherzustellen und um den Beitrag dieser Stellen zur EBI-Expertengruppe und zum EBI-Komitologieausschuss zu erlauben. Die E-Mail-Adressen einzelner nationaler Beamter werden gegebenenfalls auf der EBI-Website veröffentlicht, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten bei der Eingabe der Kontaktdaten ihrer zuständigen Behörden entsprechende E-Mail-Adressen angegeben haben.

Die Kommission ist gemäß Artikel 18 der EBI-Verordnung zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Bestehen, die Ziele und die Funktionsweise Europäischer Bürgerinitiativen verpflichtet. Zu diesem Zweck führt sie Kommunikationsmaßnahmen und Informationskampagnen durch. Der operative Verantwortliche kann die Organisatoren einer Europäischen Bürgerinitiative in diesem Zusammenhang kontaktieren, um sie zur freiwilligen Teilnahme an den von der Kommission organisierten Kommunikations- und Konsultationsmaßnahmen einzuladen.

Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten auf folgende Weise:

Zum Teil werden Ihre Daten automatisiert verarbeitet. Konkret geht es um folgende Vorgänge:

  • Die Organisatoren übermitteln der Kommission personenbezogene Daten und Kopien der Belege für Ihre Identität und die Erfüllung der Voraussetzungen in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Alter über ein Registrierungsformular auf der öffentlichen Website des EBI-Registers, wenn sie die Registrierung beantragen. Diese Daten und Unterlagen werden automatisch in die Datenbank des EBI-Registers aufgenommen, und eine Kopie wird im Dokumentenmanagementsystem „Ares“ der Kommission registriert.
  • Eingangsbestätigungen für den Registrierungsantrag einschließlich der personenbezogenen Daten der Organisatoren werden automatisch an die E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen und in Kopie auch an die Funktionsmailbox der Kommission versandt.
  • Zudem werden automatische Bestätigungen per E-Mail an die Kontaktpersonen und – auf Wunsch – an weitere E-Mail-Adressen der Organisatoren gesandt, wenn Vorgänge über das Organisatorenkonto erfolgt sind oder Meilensteine der Initiative erreicht wurden (wobei jedes Mal auch eine Kopie an die Funktionsmailbox der Kommission versandt wird).
  • Alle Nachrichten, die zwischen der Kommission und den Organisatoren mithilfe von Kontaktformularen (zwischen der „Verwaltungsschnittstelle“ des EBI-Registers und dem „Organisatorenkonto“) ausgetauscht werden, gehen automatisch in Kopie auch an die E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen und an die Funktionsmailbox der Kommission.
  • Personenbezogene Daten der Kontaktpersonen für Initiativen werden automatisch gemäß Artikel 6 Absatz 7 der EBI-Verordnung veröffentlicht, sofern sie in den Beschlüssen über Anträge auf Registrierung oder in den Beschlüssen zur Ablehnung der Registrierung enthalten sind;
  • Die Daten der Organisatoren (Namen und E-Mail-Adressen) werden nach der Registrierung der Initiative automatisch auf der öffentlichen Website des EBI-Registers veröffentlicht.

Andere Datenverarbeitungsvorgänge erfolgen manuell. Dies gilt insbesondere für folgende Vorgänge:

  • Im Rahmen des Registrierungsverfahrens werden die gemäß Anhang II der EBI-Verordnung eingereichten Angaben und Belege manuell geprüft, um festzustellen, ob die Organisatoren die Voraussetzungen nach Artikel 5 der EBI-Verordnung erfüllen;
  • Bearbeitung der Änderungen hinsichtlich der Zusammensetzung der Organisatorengruppe gemäß Artikel 5 Absatz 4;
  • Outlooknachrichten, die mit den EBI-Organisatoren und anderen betroffenen Personen ausgetauscht werden können;
  • Bearbeitung der Sponsoringberichte der Organisatoren im Hinblick auf die Transparenz der Initiativen gemäß Artikel 17 der EBI-Verordnung;
  • Bearbeitung von Ersuchen um zusätzliche Informationen und von Beschwerden hinsichtlich der Transparenz der Finanzierung von Initiativen;
  • Bearbeitung von Anträgen betroffener Personen;
  • Austausch mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Ferner gilt Folgendes:

  • Die Daten der Organisatoren können manuell mit elektronischen Hilfsmitteln verarbeitet werden, auch durch E-Mail-Austausch.
  • Einige Unterlagen, die die Initiative betreffen und Daten der Organisatoren enthalten, können im Dokumentenmanagementsystem „Ares“ der Kommission registriert werden.
  • Daten in den Beschlüssen über Anträge auf Registrierung und Mitteilungen als Reaktion auf eine gültige Initiative können im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für die automatisierte Entscheidungsfindung oder für die Erstellung von Profilen (Profiling) verwendet.

3. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

  1. Wenn Sie Organisator/in einer EBI sind (Mitglied der Gruppe der Organisatoren oder zusätzliche Kontaktperson), deren Registrierung bei der Kommission beantragt wurde, werden Ihre übermittelten Daten von der Kommission im Einklang mit Artikel 5 Absätze 1 bis 4 und Artikel 6 Absätze 2 und 3 der EBI-Verordnung verarbeitet. Auch Ihre personenbezogenen Daten können verarbeitet werden, wenn sie im Kontext von Anhang II Punkt 7 der EBI-Verordnung angegeben worden waren. Sollten Sie außerdem Vertreter/in oder Stellvertreter/in der Organisatorengruppe sein, so wird Ihr Name als Teil des Registrierungsbeschlusses bzw. des Beschlusses zur Ablehnung der Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 7 der EBI-Verordnung veröffentlicht.
  2. Sobald die Kommission die Registrierung der von Ihnen geplanten Initiative bestätigt hat, erscheint Ihr Name als EBI-Organisator/in (Mitglied der Organisatorengruppe) auf der öffentlichen Website des EBI-Registers. Wenn Sie Vertreter/in oder Stellvertreter/in der Organisatorengruppe einer solchen Initiative sind, wird Ihre E-Mail-Adresse ebenfalls veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist in der Fußnote 1 der Anhänge II und VII der EBI-Verordnung vorgesehen.
  3. Wenn Sie als Privatperson eine EBI als Sponsor/in unterstützen oder eine Beschwerde hinsichtlich der Transparenz der Finanzierung einer Initiative einreichen, können Ihre Daten auf der Grundlage von Artikel 17 der EBI-Verordnung verarbeitet werden. Die Kommission veröffentlicht grundsätzlich keine personenbezogenen Daten einer als Sponsor auftretenden natürlichen Person auf der EBI-Website, es sei denn, die Organisatoren ersuchen explizit darum und weisen nach, dass die betreffende Person der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat. 
  4. Wenn Sie als Beamter oder Beamtin einer nationalen Behörde an der Durchführung der EBI-Verordnung beteiligt sind, können Ihre Daten im Zusammenhang mit den Artikeln 4 Absatz 6, 11 Absatz 3, 12, 20, 22 und 23 der EBI-Verordnung verarbeitet werden.

In den vier oben genannten Fällen ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EU) 2018/1725 rechtmäßig, da folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a) die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Organ oder der Einrichtung der Union übertragen wurde, und

b) die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt.

In Ausnahmefällen veröffentlicht die Kommission auf der EBI-Website den Namen einer als Sponsor auftretenden Person zusammen mit dem bereitgestellten Betrag, wenn die Organisatoren explizit darum ersuchen und nachweisen, dass die betreffende Person der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1725 und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung).

Für sich betrachtet fallen Ihre verarbeiteten Daten nicht in eine der besonderen Kategorien sensibler personenbezogener Daten, die in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2018/1725 aufgeführt sind. Aus der Tatsache, dass die Organisatoren eine bestimmte Initiative organisieren, kann jedoch die politische Meinung der Organisatoren und Sponsoren hervorgehen. Ein politisch sensibler Charakter der betreffenden Initiative kann daher dazu führen, dass auch Ihre Daten als sensible Daten anzusehen sind. Ob Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten als Daten betrachtet werden, aus denen Ihre politischen Meinungen hervorgehen, hängt daher davon ab, ob die geplante Initiative als politisch sensibel anzusehen ist.

In diesem Fall ist die Verarbeitung nicht verboten, da sie gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe g aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist, auf der Grundlage des Unionsrechts erfolgt, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht (EBI-Verordnung), den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz achtet und angemessene und spezifische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Grundrechte und Interessen vorsieht. Sie können gegen die Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten jedoch aus zwingenden schutzwürdigen Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gemäß der Fußnote 1 der Anhänge II und VII der EBI-Verordnung Widerspruch einlegen.

4. Welche personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten wir?

Zur Durchführung der EBI-Verordnung erheben und verarbeiten wir folgende Kategorien personenbezogener Daten:

Wenn Sie eines der obligatorischen Mitglieder der Organisatorengruppe oder eine/r der Stellvertreter/innen der Organisatorengruppe gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 2 der EBI-Verordnung sind:

  • den vollständigen Namen,
  • die Postanschrift,
  • das Geburtsdatum,
  • die Staatsangehörigkeit.
  • Zudem werden Kopien der entsprechenden Unterlagen erfasst und verarbeitet, da sie als Nachweis für die Erfüllung der Voraussetzungen in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Alter dienen.

Wenn Sie eine der Kontaktpersonen (Vertreter/in oder Stellvertreter/in) der Organisatorengruppe sind, erfassen und verarbeiten wir außerdem Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Wenn Sie eines der zusätzlichen Mitglieder der Organisatorengruppe sind, erfassen und verarbeiten wir außerdem Ihren vollständigen Namen.

Wenn die Angaben zu Ihrer Person als Teil der Belege der Organisatorengruppe erscheinen, die im Rahmen von Anhang II Punkt 7 der EBI-Verordnung vorgelegt wurden, ist die Art der verarbeiteten Daten vom geltenden nationalen Recht abhängig.

Wenn Sie als Privatperson eine EBI als Sponsor/in unterstützen oder in den in Artikel 17 Absätze 2 und 3 der EBI-Verordnung genannten Fällen eine Beschwerde hinsichtlich der Transparenz der Finanzierung einer Initiative einreichen:

  • den vollständigen Namen und den als Sponsor/in der Initiative bereitgestellten Betrag,
  • von Ihnen als Beschwerdeführer/in angegebene Kontaktdaten (bevorzugt E-Mail-Adresse).

Wenn Sie Beamter oder Beamtin (Kontaktstelle) der an der Durchführung der EBI-Verordnung beteiligten Behörden sind, erfassen wir gegebenenfalls Ihren Namen, Ihre Funktion und Ihre E-Mail-Adresse.

5. Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?

Personenbezogene Daten, die nicht veröffentlicht werden, einschließlich personenbezogener Daten in Bezug auf nicht registrierte Initiativen, werden im EBI-Register höchstens fünf Jahre lang gespeichert.

Dieser Zeitraum beginnt normalerweise mit dem letzten Vorgang, der in Bezug auf die betreffende Initiative im EBI-Register durchgeführt wurde. Ist die betreffende Initiative jedoch Gegenstand eines Gerichtsverfahrens, beginnt der 5-Jahres-Zeitraum mit dem Ende dieses Verfahrens. Im Falle erfolgreicher Initiativen, bei denen die Kommission Folgemaßnahmen getroffen hat, beginnt der 5-Jahres-Zeitraum mit dem letzten Vorgang, der in Bezug auf die betreffende Initiative erfolgt ist.

Veröffentlichte Daten werden aus Transparenzgründen und zu Zwecken der Rückverfolgbarkeit für unbestimmte Zeit auf der Website gespeichert. E-Mail-Adressen von Kontaktpersonen für registrierte Initiativen werden eventuell gelöscht, wenn die Kommission feststellt, dass sie nicht mehr verwendet werden.

6. Wie schützen und sichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Sämtliche personenbezogenen Daten in elektronischem Format (E-Mails, Dokumente, Datenbanken, hochgeladene Datenchargen usw.) werden auf den Servern der Kommission gespeichert. Alle Verarbeitungsvorgänge werden gemäß dem Beschluss (EU, Euratom) 2017/46 der Kommission vom 10. Januar 2017 über die Sicherheit von Kommunikations- und Informationssystemen in der Europäischen Kommission durchgeführt.

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat die Kommission eine Reihe technischer und organisatorischer Vorkehrungen getroffen. Bei den technischen Vorkehrungen handelt es sich unter anderem um geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Sicherheit im Internet, zum Schutz vor Datenverlust und -änderung sowie zur Abwehr des unberechtigten Zugangs, die dem mit der Verarbeitung verbundenen Risiko und der Art der verarbeiteten personenbezogenen Daten Rechnung tragen. Zu den organisatorischen Vorkehrungen gehört die Beschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten auf befugte Personen, die ein berechtigtes Interesse daran haben, für die Zwecke dieses Bearbeitungsvorgangs Kenntnis davon zu erlangen.

7. Wer kann auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen und an wen werden sie weitergegeben?

Innerhalb der Kommission können die für die Verwaltung des Registers zuständigen sowie die an Folgemaßnahmen beteiligten Bediensteten und andere befugte Kommissionsbedienstete auf alle einschlägigen Daten nach dem Grundsatz „Kenntnis nur, wenn nötig“ zugreifen. Diese Personen sind an die im Statut vorgesehene Geheimhaltungspflicht sowie gegebenenfalls an weitere Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden.

Einige personenbezogene Daten sind für die Öffentlichkeit zugänglich, da sie auf der Internetseite der betreffenden Initiative im EBI-Register sowie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dazu zählen folgende Daten:

  • die Namen der Mitglieder der Organisatorengruppen für alle registrierten Initiativen sowie die E-Mail-Adressen der Kontaktpersonen (Vertreter/innen und Stellvertreter/innen),
  • die Namen der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen, die in den Beschlüssen über die Registrierung von Initiativen genannt werden (auch Beschlüsse zur Ablehnung der Registrierung),
  • die E-Mail-Adressen einzelner nationaler Bediensteter, die gegebenenfalls auf der EBI-Website veröffentlicht sind, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten bei der Eingabe der Kontaktdaten ihrer zuständigen Behörden entsprechende E-Mail-Adressen angegeben haben,
  • die Namen der Sponsoren, sofern es sich um natürliche Personen handelt, wenn die Organisatoren explizit darum ersuchen und nachweisen, dass die betreffende Person der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat.

8. Welche Rechte haben Sie, und wie können Sie diese ausüben?

Nach der EBI-Verordnung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie können gegen die Veröffentlichung Ihres Namens und Ihrer E-Mail-Adresse als Organisatoren einer Initiative aus zwingenden berechtigten Gründen, die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben, Widerspruch einlegen.
  • Zudem können Sie nach Ablauf eines Zeitraums von zwei Jahren ab der Registrierung einer geplanten Bürgerinitiative die Entfernung dieser Angaben aus dem Online-Register der Kommission verlangen.

Als „betroffene Person“ haben Sie gemäß Kapitel III (Artikel 14–25) der Verordnung (EU) 2018/1725 darüber hinaus bestimmte Rechte. Insbesondere

  • können Sie Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten erhalten und unrichtige oder unvollständige Daten berichtigen lassen. In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. auf eine Beschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit.
  • Wenn Sie eine als Sponsor auftretende Privatperson sind und der Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten auf der öffentlichen Website des EBI-Registers zugestimmt haben, können Sie Ihre Zustimmung jederzeit widerrufen, indem Sie dies dem Datenverantwortlichen mitteilen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten vor dem Widerruf bleibt hiervon unberührt.

Sie können diese Rechte ausüben, indem Sie Kontakt mit der datenverantwortlichen Dienststelle oder, im Konfliktfall, mit dem Datenschutzbeauftragten aufnehmen. Wenn nötig, können Sie sich auch an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden. Die entsprechenden Kontaktangaben finden Sie nachstehend unter Nummer 9.

Wenn Sie Ihre Rechte in Bezug auf bestimmte Verarbeitungsvorgänge ausüben möchten, geben Sie dies in Ihrem Antrag bitte mit dem entsprechenden Aktenzeichen des Vorgangs (siehe Nummer 10) an.

Anträge auf Auskunft über personenbezogene Daten werden innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags bearbeitet. Alle anderen oben genannten Anträge werden innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.

9. Kontaktangaben

Datenverantwortlicher

Wenn Sie Ihre Rechte gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 ausüben, Kommentare, Fragen oder Bedenken mitteilen oder eine Beschwerde in Bezug auf die Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten vorbringen möchten, wenden Sie sich bitte an die datenverantwortliche Dienststelle:

Europäische Kommission

Generalsekretariat

Direktion A – Strategie, Bessere Rechtsetzung und Corporate Governance

Referat A.1 – Politische Prioritäten und Arbeitsprogramm

1049 Brüssel (Belgien)

Tel. +32 229-92165

E-Mail: SG-ECI-INFO@ec.europa.eu

Datenschutzbeauftragter der Kommission

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten (DATA-PROTECTION-OFFICER@ec.europa.eu) wenden.

Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB)

Sie können beim Europäischen Datenschutzbeauftragten (edps@edps.europa.eu) Beschwerde einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Datenverantwortlichen Ihre Rechte gemäß Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 verletzt wurden.

10. Wo finden Sie weiterführende Informationen?

Der Datenschutzbeauftragte der Kommission führt ein öffentliches Register aller mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kommission verbundenen Vorgänge, die dokumentiert und ihm mitgeteilt wurden. Sie können das Register hier einsehen: http://ec.europa.eu/dpo-register

Dieser Verarbeitungsvorgang wird im Register des Datenschutzbeauftragten unter folgendem Aktenzeichen geführt: DPR-EC-00068

Allgemeine Informationen über den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative finden Sie auf der folgenden Website:

https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/data-protection_de

11. Weitere Angaben

Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Sponsoren im EBI-Register 

Nach Artikel 17 Absatz 1 der EBI-Verordnung muss die Organisatorengruppe über das EBI-Register Informationen zu den Quellen einer Unterstützung und Finanzierung für ihre Bürgerinitiative bereitstellen und regelmäßig aktualisieren, wenn diese 500 Euro je Sponsor überschreitet. Außerdem müssen die Organisationen genannt werden, die die Initiative auf freiwilliger Basis unterstützen und deren Unterstützung nicht wirtschaftlich quantifizierbar ist. Sind die Sponsoren natürliche Personen, zählen zu diesen Angaben auch deren Namen. 

Was natürliche Personen anbelangt, die als Sponsoren auftreten (betroffene Personen), so veröffentlicht die Kommission grundsätzlich keine personenbezogenen Daten, sondern stellt lediglich aggregierte Informationen sowie Angaben zu den von diesen Sponsoren erhaltenen Beträgen unter der allgemeinen Kategorie „als Sponsoren auftretende natürliche Personen“ auf der EBI-Website bereit. Die Kommission veröffentlicht den Namen einer als Sponsor auftretenden Person zusammen mit dem bereitgestellten Betrag nur, wenn die Organisatoren explizit darum ersuchen und nachweisen, dass die betreffende Person der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt hat. In solchen Fällen haben die betroffenen Personen das Recht, ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen (siehe Nummer 8).

Weitere Angaben – frühere Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung deckt nicht die für die erste EBI-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 211/2011) spezifischen Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten ab, die sich von den derzeitigen unterscheiden können. Derartige Daten können eventuell im EBI-Register noch verarbeitet und/oder veröffentlicht werden. Die für diese Daten geltende frühere Datenschutzerklärung finden Sie unter: 

https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/privacy-policy_de  

 

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