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Europäische Bürgerinitiative

Datenschutz-Glossar

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Zentrales Online-Sammelsystem

Ein von der Europäischen Kommission gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative (Artikel 10) eingerichtetes und betriebenes gesichertes IT-System. Es ermöglicht die Sammlung von Unterstützungsbekundungen (auch mithilfe von Web-Formularen und eID) und deren Speicherung und sichere Übermittlung an die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Überprüfung sowie die Erfassung und Weiterverarbeitung der E-Mail-Adressen der Unterzeichner.

Verantwortlicher (für die [Daten-]Verarbeitung Verantwortlicher, Datenverantwortlicher)

Eine natürliche oder juristische Person oder andere Stelle, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist und deren Mittel und Zweck festlegt. Siehe auch „Gemeinsam Verantwortliche“.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Bewertung der Auswirkungen der geplanten Verarbeitungsvorgänge auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen. Siehe Artikel 39 der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 und Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679.

Betroffene Person

Eine natürliche Person, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer usw., identifiziert werden kann.

Siehe auch „Personenbezogene Daten“ und „Sensible Daten“.

EU-Datenschutzverordnung (EU-DSVO)

Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG.

Datenaustauschsystem

Eine von der Kommission bereitgestellte und unter Verwendung des bestehenden IT-Systems S-CircaBC der Kommission betriebene IT-Lösung zur sicheren Übermittlung von Unterstützungsbekundungen an die Mitgliedstaaten im Hinblick auf deren Überprüfung und Bescheinigung. Dieser Begriff wird auf dieser Website (anstelle des in Artikel 10 Absatz 1 Nummer 5 der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative verwendeten Begriffs „zentrales Online-Sammelsystem“) auch für die Übermittlung von in Papierform gesammelten Unterstützungsbekundungen verwendet.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Gemeinsam Verantwortliche

Zwei oder mehr für die Verarbeitung Verantwortliche, die gemeinsam über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmen. Zur Festlegung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf es einer transparenten Regelung. Der wesentliche Inhalt der Regelung wird der betroffenen Person zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative bezieht sich dies insbesondere auf das zentrale Online-Sammelsystem.

Juristische Person

Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative kann eine juristische Person für die Verwaltung der Initiative geschaffen werden. In diesem Fall gilt die Organisatorengruppe bzw. gelten die Mitglieder der Organisatorengruppe als diese juristische Person. Sie tritt auch an die Stelle des Vertreters in seiner Funktion als für die Verarbeitung Verantwortlicher.

Organisatoren (Organisatorengruppe)

Natürliche Personen, die für die Vorbereitung und die Verwaltung einer Bürgerinitiative während ihrer gesamten Dauer verantwortlich sind. Gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative verwaltet die Organisatorengruppe verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge (insbesondere die Sammlung, die Übermittlung zur Überprüfung sowie die Vernichtung der Daten). Werden diese Datenverarbeitungsvorgänge von der Organisatorengruppe als Ganzes oder ihren jeweiligen Mitgliedern mit Ausnahme des Vertreters durchgeführt, so gelten sie als im Rahmen der Verantwortlichkeit des Vertreters durchgeführt.

Personenbezogene Daten

Alle Auskünfte, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen.

Verarbeitung

Jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Vertreter

Eine Person, die als Mitglied oder Leiter der Organisatorengruppe einer Bürgerinitiative in Bezug auf sämtliche von der Organisatorengruppe durchgeführten Prozesse der Verarbeitung personenbezogener Daten die Funktion des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines gemeinsamen Verantwortlichen innehat.

Wird in diesem Leitfaden auf den Vertreter der Organisatorengruppe als für die Verarbeitung Verantwortlichen Bezug genommen, so ist dies als Bezugnahme auf eine juristische Person zu verstehen, die die Initiative verwaltet, sofern eine solche Person geschaffen wurde.

Sensible Daten

Personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder eine Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische Daten, biometrische Daten, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Auch als „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ bezeichnet. Weitere Informationen

Unterzeichner

Bürger/innen der Europäischen Union, die eine Bürgerinitiative unterstützt haben, indem sie für diese Initiative ein Formular für die Unterstützungsbekundung ausgefüllt haben; Unterzeichner sind die Hauptgruppe betroffener Personen, auf die sich diese Leitlinien beziehen.

Unterstützungsbekundung

Eine Erklärung, mit der Unterzeichner eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen; diese kann entweder auf Papier ausgefüllt und unterzeichnet oder online unter Verwendung eines Webformulars ausgefüllt und mithilfe einer eID unterzeichnet werden. In den ersten beiden Fällen müssen Unterstützungsbekundungen dem in der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vorgesehenen Muster entsprechen. In jedem Fall enthalten sie eine Reihe personenbezogener Daten des Unterzeichners.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die vorliegenden Leitlinien sollen zu einem besseren Verständnis der EU-Datenschutzanforderungen beitragen, die für Verarbeitungsvorgänge gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 über die Europäische Bürgerinitiative (EBI-Verordnung) gelten. Rechtskraft besitzen ausschließlich die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union (EU-DSVO). Diese Leitlinien können den geltenden Rechtsrahmen nicht ersetzen, der gegebenenfalls auch verbindliche Verträge wie etwa Vereinbarungen über eine gemeinsame Verantwortlichkeit umfasst.

Diese Leitlinien enthalten praktische Informationen für Organisatoren von Bürgerinitiativen und sollten nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass sie ein einklagbares Recht oder eine berechtigte Erwartung begründen. Insbesondere berühren diese Leitlinien nicht die Verantwortung des Vertreters der Organisatorengruppe, als für die Verarbeitung Verantwortlicher gemäß Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO die Pflichten und Vorschriften der DSGVO einzuhalten und deren Einhaltung sicherzustellen.

Die rechtsverbindliche Auslegung des Unionsrechts obliegt ausschließlich dem Gerichtshof der Europäischen Union. Die in diesen Leitlinien dargelegten Auffassungen sind nicht als Vorgriff auf Standpunkte zu verstehen, die die Kommission gegebenenfalls vor dem Gerichtshof vertritt.

Da diese Leitlinien dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt ihrer Ausarbeitung entsprechen, sollten sie als dynamisches Dokument gesehen werden, an dem Verbesserungen und inhaltliche Änderungen ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden können.

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