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Europäische Bürgerinitiative

Organisatorengruppe

Eine Bürgerinitiative muss von einer Organisatorengruppe vorgeschlagen werden.

Zusammensetzung der Gruppe

Drei Anforderungen sind zu erfüllen:

  1. Die Gruppe muss aus mindestens 7 Personen bestehen, die das erforderliche Mindestalter für die Teilnahme an der Europawahl haben
    (18 Jahre, mit Ausnahme von Belgien, Malta und Österreich (16 Jahre) sowie Griechenland (17 Jahre)).
  2. Die Gruppenmitglieder müssen in mindestens 7 verschiedenen EU-Ländern leben. Sie müssen die Unionsbürgerschaft besitzen, brauchen aber nicht Staatsangehörige von 7 verschiedenen EU-Ländern zu sein. Beispielsweise kann die Gruppe 3 portugiesische und 4 litauische Staatsangehörige umfassen. Wichtig ist, dass diese in 7 verschiedenen EU-Ländern leben.
  3. Keines der mindestens 7 Mitglieder darf Mitglied des Europäischen Parlaments sein.

Kontaktpersonen

Die Gruppe muss unter ihren Mitgliedern eine*n Vertreter*in und eine*n Stellvertreter*in benennen, die in ihrem Namen sprechen und handeln dürfen.

Diese Kontaktpersonen sind während des gesamten Verfahrens Ansprechpartner der Kommission.

Rechtsform der Gruppe

Sie können eine Rechtsperson zur Verwaltung der Initiative gründen, sind dazu aber nicht verpflichtet. Diese Rechtsperson muss in einem EU-Land gemäß dem nationalen Recht dieses Landes registriert sein.

Vertreter*innen von Organisatorengruppen müssen ermächtigt sein, im Namen der Rechtsperson zu handeln.

Weitere Informationen

 

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