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Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzleitlinien – Frage 18

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Datenschutzleitlinien – Frage 18

Unterstützung und Finanzierung – Was gilt es diesbezüglich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten? 

Als Organisatorengruppe müssen Sie für das öffentliche Register der Europäischen Bürgerinitiativen und gegebenenfalls auf der Website Ihrer Kampagne klare, präzise und umfassende Informationen über die Quellen der Unterstützung und Finanzierung Ihrer Initiative angeben.

Folgende Informationen zur Unterstützung und Finanzierung müssen bereitgestellt werden:

  • Angaben zu Unterstützung und Finanzierung aus jeglicher Quelle, deren Umfang 500 EUR pro Sponsor überschreitet (gilt sowohl für finanzielle Unterstützung als auch für Sachleistungen)
  • Nennung der Organisationen, die die Organisatorengruppe ehrenamtlich unterstützen, sofern diese Unterstützung wirtschaftlich nicht messbar ist

Daher müssen Sie folgende personenbezogene Daten von natürlichen Personen erheben, die Initiativen mit Beträgen von mehr als 500 EUR unterstützt haben:

  • den vollständigen Namen des Sponsors
  • das Datum der Spende
  • den Betrag der Spende (über 500 EUR)

 

Zeitplan für die Bereitstellung von Informationen über Unterstützung und Sponsoren:


Diese Informationen müssen insbesondere zum Zeitpunkt der Registrierung einer geplanten Initiative und zum Zeitpunkt ihrer Einreichung bei der Europäischen Kommission (wenn die erforderliche Anzahl von einer Million Unterschriften bescheinigt worden ist) bereitgestellt werden, sollten aber darüber hinaus alle zwei Monate aktualisiert werden. Die Daten sollten der Europäischen Kommission über ein spezielles Formular im Organisatoren-Konto übermittelt werden, damit sie im öffentlichen Register veröffentlicht werden können.

Vorschriften und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz:

In Bezug auf diese Daten ist der Vertreter der Organisatorengruppe der alleinige Verantwortliche; der Europäischen Kommission kommt bei der Veröffentlichung dieser Informationen im Register die Rolle des Auftragsverarbeiters zu.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Sponsoren, bei denen es sich um natürliche Personen handelt, unterliegt den Anforderungen der DSGVO, die den für die Daten der Unterzeichner geltenden Anforderungen ähneln.  

Handelt es sich bei den Sponsoren um natürliche Personen, so müssen sie zum Zeitpunkt der Erhebung ihrer Daten von der Organisatorengruppe eine entsprechende Datenschutzerklärung erhalten. Insbesondere sollten sie von den Organisatoren darauf hingewiesen werden, dass ihre Daten im Register veröffentlicht werden.

Nach der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative haben Sponsoren das Recht, aus zwingenden berechtigten Gründen, die sich aus ihrer persönlichen Situation ergeben, gegen die Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen und jederzeit die Berichtigung dieser Daten zu verlangen.

Hintergrund:

Im Team dazulernen und etwas bewegen?