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Europäische Bürgerinitiative

Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und keine Handelsware!

Vorlage und Prüfung

Right2Water war die erste Europäische Bürgerinitiative mit der erforderlichen Anzahl an Unterstützungsbekundungen. Sie wurde der Kommission am 20. Dezember 2013 vorgelegt. Pressemitteilung

Der Vizepräsident der Kommission Maroš Šefčovič empfing die Organisierenden am 17. Februar 2014. Pressemitteilung

Am 17. Februar 2014 fand im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung statt.

Die Kommission verabschiedete am 19. März 2014 eine Mitteilung über ihr weiteres Vorgehen. Pressemitteilung

Antwort der Europäischen Kommission

Die Kommission verpflichtete sich,

  • aufbauend auf den Zusagen im 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) und im Wasserplan („Water Blueprint“) die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Wasserqualität zu intensivieren;
  • eine EU-weite öffentliche Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie einzuleiten, um insbesondere den Zugang zu hochwertigem Wasser in der EU zu verbessern;
  • die Transparenz bei der Verwaltung von Daten zu kommunalem Abwasser und zu Trinkwasser zu verbessern und die Festsetzung von Richtwerten für die Wasserqualität zu prüfen;
  • einen besser strukturierten Dialog zwischen den Interessenträgern über die Transparenz in der Wasserwirtschaft einzuleiten;
  • mit bestehenden Initiativen zusammenzuarbeiten, um ein breiteres Spektrum von Richtwerten für Wasserdienstleistungen bereitzustellen;
  • Anreize für innovative Ansätze in der Entwicklungshilfe zu geben (z. B. Förderung von Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften), den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (z. B. Solidaritätsinstrumente) und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu ermitteln;
  • sich dafür einzusetzen, dass der universelle Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als vorrangiges Ziel für die nachhaltige Entwicklung anerkannt wird.

Amtliche Dokumente:

Folgemaßnahmen

In dieser Rubrik finden Sie aktuelle Informationen über die Folgemaßnahmen, die von der Kommission und anderen Institutionen ergriffen wurden.

Legislative Maßnahmen:

  • Im ersten Schritt trat nach der Europäischen Bürgerinitiative Right2Water am 28. Oktober 2015 eine Änderung der Trinkwasserrichtlinie mit dem Ziel einer besseren europaweiten Überwachung des Trinkwassers in Kraft (Pressemitteilung).
  • Am 1. Februar 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Trinkwasserrichtlinie an. Als Reaktion auf die Initiative sieht der Vorschlag unter anderem eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vor, den Zugang zu Wasser im Allgemeinen zu verbessern und für gefährdete Gruppen und Randgruppen sicherzustellen (Pressemitteilung). Der Vorschlag baut auf der Evaluierung der Trinkwasserrichtlinie (2016) und der öffentlichen Konsultation zur Qualität des Trinkwassers in der EU (2014) auf.  Am 16. Dezember 2020 nahm das Europäische Parlament die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie förmlich an. Die Richtlinie trat am 12. Januar 2021 in Kraft. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 12. Januar 2023 Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
  • Im Mai 2018 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung an. Mit dem Vorschlag soll die Wiederverwendung von Wasser für landwirtschaftliche Bewässerung in der EU gefördert und erleichtert werden. Die auf diesem Vorschlag basierende Verordnung trat im Juni 2020 in Kraft. Die neuen Vorschriften gelten seit dem 26. Juni 2023.
    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten zum Thema Wasserwiederverwendung.
  • Im Januar 2024 nahm die Kommission neue Mindesthygienestandards für Materialien und Produkte an, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Sie gelten ab dem 31. Dezember 2026 für Materialien und Produkte, die in neuen Anlagen verwendet werden, oder wenn ältere Anlagen renoviert oder repariert werden. Diese Hygienestandards sind ein wichtiger Meilenstein der Neufassung der Trinkwasserrichtlinie. Ihre Umsetzung ist daher auch als Antwort auf die Right2Water-Initiative zu verstehen.
     
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten zum Thema Trinkwasser.

Umsetzung und Überprüfung bestehender EU-Rechtsvorschriften:

  • Die Berichte über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie wurden 2015, 2019 und 2021 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website.
  • Die Kommission bereitet eine Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie im Einklang mit den Anforderungen von Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie vor.

Die europäische Säule sozialer Rechte:

  • Die europäische Säule sozialer Rechte, die am 17.11.2017 von Parlament, Rat und Kommission proklamiert wurde, verweist in Grundsatz 20 – Zugang zu essenziellen Dienstleistungen ausdrücklich auf das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Wasser- und Sanitärversorgung.

Transparenz und Richtwerte:

  • Am 9.9.2014 und am 12.10.2015 trafen sich in Brüssel Interessenträger zur Festlegung von Richtwerten für Wasserqualität und Wasserdienstleistungen. Das Treffen der Interessenträger ist eine der Maßnahmen, die in der Mitteilung angekündigt wurden. Ziel ist eine transparentere Beurteilung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen. Alle einschlägigen Unterlagen finden Sie in der Datenbank.

Entwicklungszusammenarbeit und nachhaltige Entwicklung:

  • In ihrer am 2.6.2014 angenommenen Mitteilung Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen (COM(2014) 335) hat die Kommission Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als einen Schwerpunktbereich für den Entwicklungsrahmen nach 2015 genannt. Die EU hat wesentlich dazu beigetragen, dass der universelle Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Liste der Ziele für nachhaltige Entwicklung in der am 25.9.2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Ziel 6: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser- und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“) enthalten bleibt.
  • Außerdem arbeitet die Kommission mit verschiedenen Partnern zusammen, um Anreize für innovative Ansätze in der Entwicklungshilfe zu geben (z. B. Förderung von Partnerschaften zwischen Wasserversorgungsunternehmen und von öffentlich-öffentlichen Partnerschaften), den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern (z. B. Solidaritätsinstrumente) und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu ermitteln. Dieser Dialog findet im Rahmen einschlägiger Arbeitskreise und internationaler Foren statt. EuropeAid hat einen Workshop zum Thema „Innovative Partnerschaften und Finanzierungsmechanismen“ als Mittel zur Förderung des Zugangs zu Trinkwasser und Abwasserentsorgung in Entwicklungsländern veranstaltet. Auf dieser Veranstaltung sollte auch geprüft werden, welche Rolle Akteure und Institutionen der EU bei der Förderung der Zusammenarbeit im Wasserbereich und beim Austausch bewährter Verfahren spielen können. Ferner verwies auch Kommissar Mimica auf der Sitzung zum Thema „Innovative Finanzierung für kleine und dezentrale Wasser- und Sanitärversorgungsbetreiber und -akteure“ im Rahmen des 7. Weltwasserforums in Südkorea auf die Selbstverpflichtung der EU in dieser Frage.

Weitere Informationen

  • Das Europäische Parlament nahm am 8.9.2015 einen Initiativbericht über die Folgemaßnahmen zur Europäischen Bürgerinitiative Right2Water an.
  • Auf seiner Plenarsitzung am 15.10.2014 nahm der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission als Reaktion auf die Initiative Right2Water an.
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