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Europäische Bürgerinitiative

Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden

Vorlage und Prüfung

Die Initiative Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden wurde am 6. Oktober 2017 mit 1 070 865 Unterstützungsbekundungen bei der Kommission eingereicht. Näheres siehe Pressemitteilung.

Am 23. Oktober 2017 trafen sich die Organisatoren mit dem Ersten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, und dem EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Vytenis Andriukaitis. Näheres siehe Pressemitteilung.

Am 20.11.2017 fand im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung statt.

Die Kommission hat am 12.12.2017 eine Mitteilung über die von ihr als Reaktion auf die Initiative Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden geplanten Maßnahmen vorgelegt. Näheres siehe Pressemitteilung.

Antwort der Europäischen Kommission

Offizielle Dokumente:

Wichtigste Schlussfolgerungen der Kommission:

  • In Bezug auf das erste Ziel der Initiative – das Verbot von Herbiziden auf Glyphosat-Basis – kam die Kommission zu dem Schluss, dass weder wissenschaftliche noch rechtliche Gründe für ein Verbot von Glyphosat bestehen, weshalb sie keinen entsprechenden Rechtsakt vorschlagen werde.
  • In Bezug auf das zweite Ziel – „Sicherstellung, dass die wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden für die Genehmigung durch die Regulierungsbehörden der EU allein auf der Grundlage veröffentlichter Studien erfolgt, die von den zuständigen Behörden und nicht von der Pestizidindustrie in Auftrag gegeben wurden“ – hat die Kommission sich verpflichtet, bis Mai 2018 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um u. a. die Transparenz der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette zu erhöhen und durch eine Reihe von Maßnahmen die Durchführung von Industriestudien, die bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Risikobewertung eingereicht werden, besser zu reglementieren. Einzelheiten siehe unten unter „Folgemaßnahmen“.
  • Bezüglich des dritten Ziels, nämlich der „Festlegung EU-weit verbindlicher Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden mit Blick auf die Erreichung einer pestizidfreien Zukunft“, kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie sich auf die Durchführung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden konzentrieren und die Situation später erneut bewerten werde. Eine erste Bewertung erfolge in einem für 2019 geplanten Bericht an den Rat und das Parlament über die Durchführung der Richtlinie. Die Kommission sagte ferner die Festlegung harmonisierter Risikoindikatoren zu, um Entwicklungen auf EU-Ebene nachvollziehen zu können und auf Grundlage der daraus gewonnenen Daten Optionen für zukünftige politische Maßnahmen zu ermitteln.

Folgemaßnahmen

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die von der Kommission und anderen Institutionen im Anschluss an die Antwort der Kommission getroffenen Folgemaßnahmen.

Legislative Maßnahmen in Bezug auf das zweite Ziel („Sicherstellung, dass die wissenschaftliche Bewertung von Pestiziden für die Genehmigung durch die Regulierungsbehörden der EU allein auf der Grundlage veröffentlichter Studien erfolgt [...]“):

Am 11. April 2018 verabschiedete die Kommission als Reaktion auf das zweite Ziel der Initiative (siehe oben) einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette.

Der Vorschlag, mit dem die Kommission gestützt auf ihre Eignungsprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts der Besorgnis der Bürger/innen Rechnung trägt, umfasste eine gezielte Änderung der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht und – in Bezug auf Transparenz und Vertraulichkeit – acht weiterer sektoraler Rechtsakte.

Während sich die Bürgerinitiative nur auf den Bereich Pflanzenschutzmittel konzentrierte, erfasste die Verordnung auf Grundlage des Kommissionsvorschlags die gesamte Lebensmittelkette und alle regulierten Produkte in der Lebensmittelkette.

Im Anschluss an die Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates am 6. September 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie trat 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und wurde 18 Monate später, d. h. am 27. März 2021, anwendbar.

 

Wesentliche Ziele der Verordnung

  • Mehr Transparenz: Die Bürgerinnen und Bürger erhalten automatisch Zugang zu allen Studien und Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt. Darüber hinaus werden Interessenträger und breite Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Zugleich gewährleistet die Verordnung, dass Daten in hinreichend begründeten Fällen vertraulich behandelt werden; hierzu wird die Art der Informationen definiert, deren Offenlegung geschäftliche Interessen erheblich verletzen könnte.
  • Objektivere Studien: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit wird über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten. Darüber hinaus erteilt die EFSA den Antragstellern, insbesondere KMU, allgemeine Instruktionen zur Zusammenstellung ihrer Antragsunterlagen. Die Kommission kann die EFSA auffordern, zu Überprüfungszwecken zusätzliche Studien in Auftrag zu geben, und sie wird zwischen März 2021 und März 2025 an Ort und Stelle nachprüfen, ob die Laboratorien und Studien den Standards entsprechen.
  • Stärkere Einbeziehung und engere wissenschaftliche Zusammenarbeit: EU-Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und Europäisches Parlament sind im Verwaltungsrat der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit angemessen vertreten und dadurch in deren Entscheidungen einbezogen. Die Mitgliedstaaten fördern die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit der EFSA und vermitteln ihr die besten unabhängigen Experten.
  • Umfassende Risikokommunikation: In der neuen Verordnung werden die Ziele der Risikokommunikation und ihre allgemeinen Grundsätze festgelegt. In den kommenden Jahren wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit einen allgemeinen Plan für die Risikokommunikation verabschieden, um eine kohärente Risikokommunikationsstrategie während des gesamten Risikoanalyseprozesses, verbunden mit einem offenen Dialog zwischen allen Betroffenen, zu gewährleisten.

Die Europäische Kommission und die EFSA arbeiten eng zusammen, um die ordnungsgemäße Durchführung der neuen Verordnung sicherzustellen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im themenspezifischen Bereich der Website der Kommission.

Legislative und nichtlegislative Maßnahmen in Bezug auf das dritte Ziel („Festlegung EU-weit verbindlicher Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden mit Blick auf die Erreichung einer pestizidfreien Zukunft“):

Reduktion von Pestiziden: eine zentrale Priorität der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“

In der im Mai 2020 veröffentlichten Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ wurden ehrgeizige Ziele für Pestizide festgelegt, insbesondere eine Verringerung des Einsatzes und des Risikos chemischer Pestizide sowie des Einsatzes der gefährlichsten Pestizide um 50 %.

Aktuelle Entwicklungen bei der nachhaltigen Verwendung von Pestiziden und den harmonisierten Risikoindikatoren finden Sie auf der einschlägigen Website der Kommission.

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