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Europäische Bürgerinitiative

End the Cage Age

Vorlage und Prüfung

Die Initiative End the Cage Age wurde mit 1 397 113 Unterstützungsbekundungen am 2. Oktober 2020 bei der Kommission eingereicht. Pressemitteilung

Am 30. Oktober 2020 trafen die Organisatoren die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sowie die Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides.

Am 15. April 2021 fand im Europäischen Parlament eine öffentliche Anhörung statt. Pressemitteilung

Die Initiative wurde auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 10. Juni 2021 erörtert. Im Anschluss brachte das Europäische Parlament in einer Entschließung seine Unterstützung für die Initiative zum Ausdruck. Pressemitteilung

Am 30. Juni 2021 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung mit geplanten Folgemaßnahmen zur Bürgerinitiative „End the Cage Age“. Mehr dazu in der Pressemitteilung und in den Fragen und Antworten.

Antwort der Europäischen Kommission

Wichtigste Schlussfolgerungen der Mitteilung:

In ihrer Antwort auf die EBI teilte die Kommission ihre Absicht mit, bis Ende 2023 einen Legislativvorschlag vorzulegen, um die Verwendung von Käfigsystemen für alle in der Initiative genannten Tiere unter Bedingungen, die auf der Grundlage der Stellungnahmen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Ergebnisse einer Folgenabschätzung und einer öffentlichen Konsultation festzulegen sind, schrittweise einzustellen und schließlich zu verbieten.

Im Rahmen ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ hat die Kommission bereits ihre Absicht bekundet, eine Überarbeitung der Tierschutzvorschriften, auch in den Bereichen Transport und Haltung, vorzuschlagen. Die Rechtsvorschriften wurden inzwischen einer Eignungsprüfung unterzogen, die im September 2022 abgeschlossen wurde. Die Ergebnisse wurden in einem Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen präsentiert, verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung und Modernisierung der EU-Tierschutzvorschriften und bilden dafür eine gute Grundlage. Mehr zur Überarbeitung der Vorschriften

Parallel zur Arbeit an den Rechtsvorschriften und zur Erleichterung eines ausgewogenen und wirtschaftlich tragfähigen Übergangs zu einer käfiglosen Tierhaltung wird die Kommission spezifische Unterstützungsmaßnahmen in wichtigen damit zusammenhängenden Politikbereichen wie Handel, Forschung und Innovation anstreben. Insbesondere wird die neue Gemeinsame Agrarpolitik finanzielle Unterstützung und Anreize – etwa das neue Instrument der Öko-Regelungen – enthalten, um den Landwirten dabei zu helfen, ihre Anlagen gemäß den neuen Standards tierschutzgerechter zu modernisieren. 

Folgemaßnahmen

Die EFSA hat wissenschaftliche Gutachten zu den mit Käfigen verbundenen Risiken für das Wohlergehen aller Tierarten und Kategorien veröffentlicht, die unter die Europäische Bürgerinitiative fallen (Schweine, Legehennen, Masthähnchen, Legetiere, Kälber, Kaninchen, Enten, Gänse und Wachteln). Vom 15. Oktober 2021 bis zum 21. Januar 2022 fand eine öffentliche Konsultation statt. Im Juli 2021 wurde eine erste Folgenabschätzung vorgelegt, gefolgt von einer Reihe von Konsultationen, auch im Zusammenhang mit der EU-Tierschutzplattform und ihren einschlägigen Untergruppen. 

Die Kommission prüft nun sorgfältig zentrale Aspekte, um sicherzustellen, dass der Übergang zu einer käfigfreien Haltung für den Agrarsektor und unsere Lebensmittelsysteme, auch für die Ernährungssicherheit, tragbar ist. Die vorläufigen Ergebnisse der laufenden Folgenabschätzung zeigen, dass der Übergang zu käfigfreien Systemen die Anpassung mehrerer landwirtschaftlicher Parameter erfordert, wie z. B. eine abwechslungsreichere Umgebung für die Tiere und mehr Platz, damit bessere Tierwohlbedingungen gegeben sind. Es sind weitere Konsultationen über die Kosten, den angemessenen Übergangszeitraum und die einschlägigen Maßnahmen bei der Einfuhr erforderlich. Für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Tierschutz und sozioökonomischen Auswirkungen muss die schrittweise Abschaffung von Käfigen mit anderen Tierwohlmaßnahmen auf Betriebsebene einhergehen. Die vorbereitenden Arbeiten werden daher fortgesetzt, auch im Rahmen des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU.

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