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Europäische Bürgerinitiative

Stop Finning – Stop the Trade (Abtrennen von Flossen und Handel damit stoppen!)

 

Vorlage und Prüfung

Die Initiative Stop Finning – Stop the Trade wurde mit 1 119 996 überprüften Unterstützungsbekundungen am 11. Januar 2023 bei der Kommission eingereicht. Siehe Pressemitteilung.

Am 6. Februar 2023 trafen die Organisierenden die für Werte und Transparenz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Věra Jourová sowie den Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei Virginijus Sinkevičius. Siehe Pressemitteilung und Fotos.

Am 27. März 2023 fand eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt. Siehe Aufzeichnung.

Die Initiative wurde auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 11. Mai 2023 erörtert. Siehe Aufzeichnung.

Am 5. Juli 2023 erläuterte die Kommission in einer Mitteilung ihre Reaktion auf die Initiative „Stop Finning – Stop the Trade“. Siehe Pressemitteilung.

Antwort der Europäischen Kommission

Factsheet - Successful Initiatives - Stop Finning-Stop the trade
Factsheet - Successful Initiatives - Stop Finning-Stop the trade
Deutsch
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Wichtigste Schlussfolgerungen der Mitteilung:

Die Kommission verpflichtet sich,

● unverzüglich mit den vorbereitenden Arbeiten zu beginnen, damit bis Ende 2023 eine Folgenabschätzung zu den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Anwendung des Grundsatzes der „unversehrten Flossen am Körper“ auf das Inverkehrbringen von Haien auf dem EU-Markt, sowohl für den Handel innerhalb der EU als auch für den internationalen Handel (Einfuhren und Ausfuhren), eingeleitet werden kann;

● bis Ende 2024 detailliertere Ein- und Ausfuhrinformationen der EU bereitzustellen, um die Statistiken über den Handel mit Haiprodukten zu verbessern;

● die bereits strengen Maßnahmen der EU zur Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette besser durchzusetzen: Kontrolle des Fischfangs auf See, Kontrolle der Haiprodukte von der Anlandung bis zum Verbraucher, Verbraucherinformation sowie Verhinderung des illegalen Handels; sicherzustellen, dass Fischer und Behörden der Mitgliedstaaten vollständige und zuverlässige Informationen über all diese Aspekte sammeln und übermitteln;

● das internationale Handeln der EU zu verstärken: für ein weltweites Verbot des Abtrennens von Haifischflossen einzutreten und die wirksame Umsetzung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Haiarten zu stärken; die Verringerung der Nachfrage nach Haifischflossen zu fördern und den illegalen Handel mit Haifischflossen zu bekämpfen.

 

Am 13. Juli 2023 traf Kommissar Virginijus Sinkevičius die Organisierenden von „Stop Finning – Stop the Trade“, um die Antwort der Kommission auf die Initiative zu erörtern.

Folgemaßnahmen

In der zweiten Jahreshälfte 2023 begann die Kommission mit der Ausarbeitung einer Folgenabschätzung zu den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Anwendung des Grundsatzes der „unversehrten Flossen am Körper“ auf das Inverkehrbringen von Haien auf dem EU-Markt, sowohl für den Handel innerhalb der EU als auch für den internationalen Handel (Einfuhren und Ausfuhren).

Am 22. Februar 2024 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme, um Meinungen und Fachwissen dazu einzuholen, welche ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen ein Verbot von abgetrennten Haifischflossen für den EU-Binnenmarkt und den internationalen Handel haben könnte und wie sich der Schutz der Haie und ihrer Meeresökosysteme mit anderen politischen Mitteln verbessern lässt. Die Aufforderung zur Stellungnahme wurde ergänzt durch eine öffentliche Konsultation, die noch bis zum 4. Juni 2024 läuft.  Mehr dazu auf der Übersichtsseite zur Initiative.

Darüber hinaus will die Kommission für eine bessere Durchsetzung der schon bestehenden Vorschriften sorgen. Dies betrifft unter anderem die überarbeitete EU-Fischereikontrollverordnung, die im Januar 2024 in Kraft getretene Verordnung über die illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Verordnung) sowie die CITES-Hailisten. Außerdem erwägt die Kommission in Abstimmung mit den Sachverständigengruppen der Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen, um die Rückverfolgbarkeit von Haiprodukten zu gewährleisten. Am 1. März 2024 fand eine gesonderte Sitzung zu diesem Thema statt.  

Die Kommission setzt sich dafür ein, dass nicht nur in Europa sondern weltweit das Abtrennen von Flossen verboten und der Konsum von Haien verringert wird. Dazu sucht sie seit Herbst 2023 immer wieder das Gespräch mit internationalen Partnern, beispielsweise beim Dialog auf hoher Ebene mit China, bei bilateralen Kontakten mit japanischen Amtskolleginnen und -kollegen sowie bei Zusammenkünften der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO). Was die Bemühungen im Rahmen der regionalen Fischereiorganisationen (RFO) anbelangt, so arbeitete die EU auf der Jahrestagung der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) im November 2023 eng mit den USA und anderen Partnern zusammen, um Unterstützung für einen Vorschlag zur Anwendung des Grundsatzes der „unversehrten Flossen am Körper“ zu sammeln. Der Vorschlag fand bei der Tagung nicht den erforderlichen Konsens. Die EU wird jedoch weiterhin bei der ICCAT und anderen RFO, denen EU-Flotten Haifischfänge melden müssen, für den Grundsatz werben, um schließlich ein Verbot des Abtrennens von Flossen auf regionaler Ebene durchzusetzen. 

 

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