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Datenschutzleitlinien – Frage 9
Welche Informationen sollten Sie den Bürgerinnen und Bürgern bei der Erhebung ihrer Daten zur Verfügung stellen?
Gilt für Fallszenario 2, (Vertreter handelt als alleiniger Verantwortlicher), außer in Bezug auf die Nutzung des Datenaustauschsystems der Kommission
Wenn ein Bürger oder eine Bürgerin (Unterzeichner) eine Unterstützungsbekundung abgibt (und optional seine bzw. ihre E-Mail-Adresse angibt), muss er bzw. sie darüber unterrichtet werden, wie diese personenbezogenen Daten verarbeitet werden (zu welchem Zweck, wie lange, durch wen, gegenüber wem sie offengelegt werden können, wie sie geschützt werden, welche Rechte er bzw. sie als betroffene Person hat und wie diese Rechte ausgeübt werden können, usw.).
Die in der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative vorgesehene Unterstützungsbekundung enthält einen Standardtext für eine Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung enthält die Informationen, die den Unterzeichnern bei der Erhebung ihrer Daten zur Verfügung gestellt werden sollten.
Datenschutzerklärung für die in Papierform gesammelten Unterstützungsbekundungen gemäß der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative:
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) werden Ihre personenbezogenen Daten in diesem Formular nur für die Unterstützung der Initiative verwendet und den zuständigen nationalen Behörden für die Zwecke der Überprüfung und Bescheinigung zur Verfügung gestellt. Sie haben das Recht, von der Organisatorengruppe dieser Initiative Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung und die Einschränkung ihrer Verarbeitung zu verlangen.
Ihre Daten werden von der Organisatorengruppe für eine maximale Speicherfrist von einem Monat nach Einreichung der Initiative bei der Europäischen Kommission oder 21 Monaten nach Beginn des Erfassungszeitraums gespeichert, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt. Im Fall von rechtlichen oder verwaltungstechnischen Verfahren können die Daten über diese Fristen hinaus für einen Zeitraum von höchstens einem Monat nach Abschluss der jeweiligen Verfahren gespeichert werden.
Unbeschadet jedes anderweitigen verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs haben Sie das Recht, jederzeit und insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsorts oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde zu erheben, wenn Sie meinen, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind.
Der Vertreter der Organisatorengruppe der Initiative oder gegebenenfalls die von ihnen geschaffene juristische Person ist der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und kann anhand der Angaben auf diesem Formular kontaktiert werden.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (sofern vorhanden) sind über die in Nummer 4 dieses Formulars angegebene Internetadresse dieser Initiative im Register der Europäischen Kommission abrufbar.
Die Kontaktangaben der zuständigen nationalen Behörde, die für die Annahme und die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zuständig ist, und die Kontaktangaben der nationalen Datenschutzbehörden sind abrufbar unter: https://citizens-initiative.europa.eu/how-it-works/data-protection_de
Sammlung in Papierform
Wenn Unterstützungserklärungen mithilfe von Papierformularen gesammelt werden, sollten Sie den Unterzeichnern eine Kopie der Datenschutzerklärung oder einen Link dazu in ihrer jeweiligen Muttersprache zukommen lassen. In dieser Datenschutzerklärung sollten auch Ihre Kontaktdaten als Verantwortlicher sowie die Kontaktdaten des etwaigen Datenschutzbeauftragten und der zuständigen nationalen Datenschutzbehörden angegeben sein.
Datenschutzerklärung für E-Mail-Adressen
Die Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative enthält kein vergleichbares Muster für eine Datenschutzerklärung, die bei der Erfassung der E-Mail-Adressen der Unterzeichner zu verwenden ist. Als Vertreter müssen Sie selbst eine solche Datenschutzerklärung entsprechend den Anforderungen der DSGVO erstellen.
Den Unterzeichnern sollten mindestens folgende Angaben übermittelt werden (siehe Artikel 13 der DSGVO):
- die Beschreibung und der Zweck der Verarbeitung,
- die verarbeiteten Daten,
- gegebenenfalls die Empfänger der Daten,
- die geplante Speicherdauer,
- die Rechte der Unterzeichner, darunter das Recht auf Widerruf der Einwilligung sowie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einspruch,
- Hinweise auf das Recht, bei den Behörden Beschwerde einzureichen.
Werden auch E-Mail-Adressen erfasst, muss der Unterzeichner/die Unterzeichnerin ihrer Verarbeitung laut Datenschutzerklärung gesondert zustimmen.
HINWEIS:
Werden Unterstützungsbekundungen und E-Mail-Adressen über das zentrale Online-Sammelsystem gesammelt bzw. erfasst, werden die entsprechenden Datenschutzerklärungen von der Europäischen Kommission erstellt. Die Texte dieser Datenschutzerklärungen werden auf der Website der Kommission über die EBI veröffentlicht.
Hintergrund:
- Artikel 13 DSGVO
- Anhang III der Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative