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Europäische Bürgerinitiative

Minority SafePack – eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas

Vorlage und Prüfung

Minority SafePack – eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas wurde mit 1 123 422 Unterstützungsbekundungen am 10. Januar 2020 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Pressemitteilung

Die Organisierenden trafen am 5. Februar 2020 Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Mariya Gabriel, die Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend.

Am 15. Oktober 2020 fand eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt. Pressemitteilung

Die Initiative wurde auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 14. Dezember 2020 erörtert. In seiner Entschließung vom 17. Dezember 2020 brachte das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Initiative zum Ausdruck. Pressemitteilung

In ihrer Mitteilung vom 14. Januar 2021 zeigte die Kommission auf, wie sie die Ziele der Initiative Minority SafePack mit bestehenden und kürzlich verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften unterstützt und welche Folgemaßnahmen geplant sind. Pressemitteilung

Antwort der Europäischen Kommission und Folgemaßnahmen

Offizielles Dokument:

Wichtigste Schlussfolgerungen der Kommission:

Inklusion und die Achtung des Reichtums der kulturellen Vielfalt Europas zählen zu den wichtigsten Prioritäten und Zielen der Europäischen Kommission. Seit der erstmaligen Vorlage der Bürgerinitiative im Jahr 2013 wurden vielfältige Maßnahmen zu verschiedenen Aspekten der Initiative ergriffen. Die Kommission hat die neun Vorschläge einzeln unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bewertet. Sie schlägt zwar keine weiteren Rechtsakte vor; mit der vollständigen Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen werden die Ziele der Initiative jedoch bereits tatkräftig unterstützt.

Folgemaßnahmen

Die Kommission überwacht die Umsetzung einer Reihe von EU-Initiativen, die vor der Einreichung des „Minority SafePack“ angenommen wurden und für die Bürgerinitiative unmittelbar relevant sind. Sie führt auch weiterhin politische Maßnahmen in diesen Bereichen durch. Hier einige Beispiele:

  • Finanzierungsprogramme: Die Programme der Kommission in den Bereichen Kultur und Bildung (vor allem Erasmus+) sind für die Gemeinschaften kleiner Regional- oder Minderheitensprachen uneingeschränkt zugänglich. Hier finden Sie Beispiele von Projekten, die im Rahmen von Erasmus+ zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen finanziert werden.

 

  • EU-Finanzierungsvorschriften: Die Kommission hat die Einhaltung der Grundrechte in den EU-Fonds verstärkt. Die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) für den Haushalt 2021–2027 sieht als „grundlegende Voraussetzung“ vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Auszahlung von EU-Mitteln, die unter die Dachverordnung fallen, die Einhaltung der Charta der Grundrechte und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung sicherstellen müssen. Dadurch wird die sozioökonomische Integration – insbesondere marginalisierter Bevölkerungsgruppen und ethnischer Minderheiten – im Einklang mit den von der Kommission und den Mitgliedstaaten ermittelten Prioritäten und Bedürfnissen weiter unterstützt.

 

  • Forschung: Horizont Europa, das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027), sowie seine Durchführungsprogramme bieten Forschungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas. Hier ist vor allem Cluster 2 „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“ zu nennen. So kann die Forschung zu nationalen Minderheiten oder zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit verschiedenen Methoden unterschiedlicher Sozial- und Geisteswissenschaften angegangen werden.

 

  • Audiovisuelle Mediendienste: Hier ging es vor allem darum, den freien Dienstleistungsverkehr und den Empfang audiovisueller Inhalte in Regionen zu gewährleisten, in denen Angehörige nationaler Minderheiten wohnen. Die Kommission organisierte 2021 und 2022 (als Folgemaßnahme zur kurzfristigen Überarbeitung der Geoblocking-Verordnung) einen Dialog mit dem audiovisuellen Sektor, um sich auf konkrete Schritte zur Verbesserung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu audiovisuellen Inhalten in der gesamten EU zu einigen. Die letzte Sitzung fand am 6. Dezember 2022 statt. Hier finden Sie weitere Informationen.

 

 

Weitere Informationen

In seinem Urteil vom 9. November 2022 (Rechtssache T-158/21) wies das Gericht der Europäischen Union die Klage der Organisatorengruppe von „Minority SafePack“ auf Nichtigerklärung der Mitteilung C(2021) 171 der Kommission ab. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung keinen Rechtsfehler begangen habe und ihrer Begründungspflicht nachgekommen sei. Die Kommission hatte in ihrer Mitteilung angeführt, dass zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Rechtsvorschriften nötig seien, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen.

Mehr dazu in der Pressemitteilung zum Urteil

Die Organisierenden legten gegen dieses Urteil am 21. Januar 2023 beim Gerichtshof Berufung ein.

 

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