Vorlage und Prüfung
Minority SafePack – eine Million Unterschriften für die Vielfalt Europas wurde mit 1 123 422 Unterstützungsbekundungen am 10. Januar 2020 bei der Europäischen Kommission eingereicht. Siehe die Pressemitteilung.
Die Organisierenden trafen am 5. Februar 2020 Věra Jourová, die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Mariya Gabriel, die Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend.
Am 15. Oktober 2020 fand eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt. Siehe die Pressemitteilung.
Die Initiative wurde auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 14. Dezember 2020 erörtert. In seiner Entschließung vom 17. Dezember 2020 brachte das Europäische Parlament seine Unterstützung für die Initiative zum Ausdruck. Siehe die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.
In ihrer Mitteilung vom 14. Januar 2021 zeigte die Kommission auf, wie sie die Ziele der Initiative Minority SafePack mit bestehenden und kürzlich verabschiedeten EU-Rechtsvorschriften unterstützt und welche Folgemaßnahmen geplant sind. Siehe die Pressemitteilung
Antwort der Europäischen Kommission und Folgemaßnahmen
Offizielles Dokument:
Wichtigste Schlussfolgerungen der Kommission:
Inklusion und die Achtung des Reichtums der kulturellen Vielfalt Europas zählen zu den wichtigsten Prioritäten und Zielen der Europäischen Kommission. Seit der erstmaligen Vorlage der Bürgerinitiative im Jahr 2013 wurden vielfältige Maßnahmen zu verschiedenen Aspekten der Initiative ergriffen. Die Kommission hat die neun Vorschläge einzeln unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit bewertet. Sie schlägt zwar keine weiteren Rechtsakte vor; mit der vollständigen Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen werden die Ziele der Initiative jedoch bereits tatkräftig unterstützt.
Folgemaßnahmen
Die Kommission überwacht die Umsetzung einer Reihe von EU-Initiativen, die vor der Einreichung des „Minority SafePack“ angenommen wurden und für die Bürgerinitiative unmittelbar relevant sind. Sie führt auch weiterhin politische Maßnahmen in diesen Bereichen durch. Hier einige Beispiele:
- Finanzierungsprogramme: Die Programme der Kommission in den Bereichen Kultur und Bildung (vor allem Erasmus+) sind für die Gemeinschaften kleiner Regional- oder Minderheitensprachen uneingeschränkt zugänglich. Mehrere Beispiele für Projekte zur Förderung von Regional- und Minderheitensprachen, die im Rahmen der Programme Erasmus+ und Kreatives Europa gefördert werden, finden sich in der Veröffentlichung von 2024 „Linguistic diversity in the European Union“ (Sprachliche Vielfalt in der Europäischen Union).
- EU-Finanzierungsvorschriften: Die Kommission hat die Einhaltung der Grundrechte in den EU-Fonds verstärkt. Die Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung) für den Haushalt 2021-2027 sieht als „grundlegende Voraussetzung“ vor, dass die Mitgliedstaaten bei der Auszahlung von EU-Mitteln, die unter die Dachverordnung fallen, die Einhaltung der Charta der Grundrechte und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung sicherstellen müssen. Dadurch wird die sozioökonomische Integration – insbesondere marginalisierter Bevölkerungsgruppen und ethnischer Minderheiten – im Einklang mit den von der Kommission und den Mitgliedstaaten ermittelten Prioritäten und Bedürfnissen weiter unterstützt.
- Forschung: Horizont Europa, das aktuelle Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021–2027), sowie seine Durchführungsprogramme bieten Forschungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas. Hier ist vor allem Cluster 2 „Kultur, Kreativität und eine inklusive Gesellschaft“ zu nennen. So kann die Forschung zu nationalen Minderheiten oder zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit verschiedenen Methoden unterschiedlicher Sozial- und Geisteswissenschaften angegangen werden. Weitere Forschungsmöglichkeiten zur sprachlichen Vielfalt sind während der gesamten Laufzeit des Programms Horizont Europa vorgesehen, d. h. in den Arbeitsprogrammen 2025-27.
- Im Hinblick auf die Vorschläge der Initiative im Zusammenhang mit audiovisuellen Mediendiensten, insbesondere mit der Gewährleistung des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien Empfangs audiovisueller Inhalte in Regionen, in denen nationale Minderheiten leben, überwacht die Kommission die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie 2010/13/EU, AVMD-Richtlinie) und die besondere Anwendung der Vorschriften zur Förderung europäischer Werke. Der Bericht über die Anwendung der AVMD-Richtlinie im Zeitraum 2019-2022 wurde im Januar 2024 veröffentlicht. Darin wird bestätigt, dass die AVMD-Richtlinie nach wie vor ein wesentliches Instrument zur unionsweiten Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien ist und dass das Herkunftslandprinzip die grenzüberschreitende Übertragung von Fernsehprogrammen und Videoabrufdiensten (VOD) erleichtert hat. Der Bericht über die Anwendung der Vorschriften zur Förderung europäischer Werke im Zeitraum 2020-2021 wurde im Juni 2024 veröffentlicht. Die neuen Vorschriften, wonach Abrufdienste einen Anteil europäischer Werke von mindestens 30 % in jedem ihrer Kataloge gewährleisten müssen, sind von den Mitgliedstaaten schrittweise eingeführt worden und tragen aktiv zur Verwirklichung des Ziels der Förderung der kulturellen Vielfalt in der Union bei.
- Im Hinblick auf die Vorschläge der Initiative zum Geoblocking organisierte die Kommission in den Jahren 2021 und 2022 (als Folgemaßnahme zur ersten kurzfristigen Überarbeitung der Geoblocking-Verordnung) einen Dialog mit dem audiovisuellen Sektor, um eine Einigung auf konkrete Schritte zur Verbesserung der Verfügbarkeit und des Zugangs zu audiovisuellen Inhalten in der gesamten EU herbeizuführen. Die letzte Sitzung fand am 6. Dezember 2022 statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Veranstaltungsbericht. Die Kommission stellte das Ergebnis des Dialogs im Rahmen der Bestandsaufnahme 2024 der Durchführung der Geoblocking-Verordnung vor.
- Förderung der sprachlichen Vielfalt im Hinblick auf die Regional- und Minderheitensprachen: Hierzu vertieft die Kommission ihre Zusammenarbeit mit dem Europäischen Fremdsprachenzentrum des Europarates. Im November 2023 fand ein gemeinsames Kolloquium zu Regional- und Minderheitensprachen in einem mehrsprachigen Kontext statt. Derzeit werden dazu detaillierte Fallstudien erarbeitet, um ein Verzeichnis bewährter Verfahren zu erstellen.
- Die Sprachenvielfalt in Europa – auch in Bezug auf Regional- und Minderheitensprachen – wird darüber hinaus am Europäischen Tag der Sprachen sowie auf der Europäischen Plattform für Schulbildung gefördert. Am Europäischen Tag der Sprachen 2024 wurden die Ergebnisse der jüngsten Eurobarometer-Umfrage „Die Europäer und ihre Sprachen“ vorgestellt und erörtert. Demnach vertraten 85 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger die Ansicht, dass Regional- und Minderheitensprachen geschützt werden sollten.
Weitere Informationen
In seinem Urteil vom 9. November 2022 (Rechtssache T-158/21) wies das Gericht der Europäischen Union die Klage der Organisatorengruppe von „Minority SafePack“ auf Nichtigerklärung der Mitteilung C(2021) 171 der Kommission ab. Das Gericht stellte fest, dass die Kommission in ihrer Mitteilung keinen Rechtsfehler begangen habe und ihrer Begründungspflicht nachgekommen sei. Die Kommission hatte in ihrer Mitteilung angeführt, dass zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Rechtsvorschriften nötig seien, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen.
Mehr dazu in der Pressemitteilung zum Urteil.
Die Organisierenden legten gegen dieses Urteil am 21. Januar 2023 beim Gerichtshof Berufung ein.