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Europäische Bürgerinitiative

Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche

Vorlage und Prüfung

Die Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ wurde mit 1 217 916 überprüften Unterstützungsbekundungen am 25. Januar 2023 bei der Kommission eingereicht. Siehe Pressemitteilung.

Am 17. März 2023 trafen die Organisatoren die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sowie den Kommissar für den Binnenmarkt Thierry Breton. Siehe Fotos.

Am 25. Mai 2023 fand eine öffentliche Anhörung im Europäischen Parlament statt. Siehe Aufzeichnung.

Die Initiative wurde auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments am 10. Juli 2023 erörtert. Siehe Aufzeichnung.

Am 25. Juli 2023 reagierte die Kommission in einer Mitteilung auf die Initiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“. Siehe Pressemitteilung.

 

Antwort der Europäischen Kommission

Factsheet – Successful Initiatives – Save cruelty free cosmetics
 Factsheet – Successful Initiatives – Save cruelty free cosmetics
Deutsch
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Wichtigste Punkte der Mitteilung:

Als Antwort auf bestimmte Forderungen der Initiative schlägt die Kommission folgende Maßnahmen zur weiteren Reduzierung von Tierversuchen vor:

  • Gewährleistung und Stärkung des Verbots von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln – Das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel, die an Tieren getestet wurden, ist bereits durch die EU-Kosmetikverordnung verboten. Allerdings erstreckt sich dieses Verbot nicht auf Sicherheitstests zur Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken von Chemikalien gemäß der REACH-Verordnung (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die Schnittstelle zwischen den beiden Verordnungen wird derzeit in zwei Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geprüft. Je nach Ausgang dieser Gerichtsverfahren wird die Kommission Gesetzesänderungen erwägen.
  • Umgestaltung der EU-Chemikalienvorschriften – Die Kommission wird mit allen einschlägigen Parteien einen Fahrplan ausarbeiten, um Sicherheitstests von Chemikalien künftig ohne Tierversuche durchzuführen. Der Fahrplan soll als Orientierung für weitere Maßnahmen und Initiativen zur Reduzierung und letztendlichen Abschaffung von Tierversuchen im Zusammenhang mit chemikalienrechtlichen Vorschriften in der EU dienen.
  • Modernisierung der Wissenschaft in der EU – Die Kommission möchte auch in Zukunft die Entwicklung alternativer Ansätze merklich mit finanziellen Mitteln unterstützen. Außerdem will sie mit einer Reihe von Maßnahmen Tierversuche im Bereich Forschung sowie allgemeine und berufliche Bildung schneller reduzieren.

Folgemaßnahmen

In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die von der Kommission und anderen Institutionen im Anschluss an die Antwort der Kommission getroffenen Folgemaßnahmen.

Folgetreffen

Am 8. November 2023 traf Kommissar Virginijus Sinkevičius die Organisatoren von „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“, um die Antwort der Kommission auf die Initiative zu erörtern.

Beginn der Arbeiten am Fahrplan

Wie angekündigt, hat die Kommission in der zweiten Jahreshälfte 2023 mit der Ausarbeitung eines Fahrplans zur schrittweisen Einstellung von Tierversuchen bei Sicherheitstests von Chemikalien begonnen. Die Arbeiten am Fahrplan sollen im ersten Quartal der Amtszeit der nächsten Europäischen Kommission abgeschlossen werden. 

Am 11. und 12. Dezember 2023 fand ein Workshop mit Interessenträgern (einschließlich der Organisatoren der Initiative) statt. Der Workshop bildete den Auftakt für die Ausarbeitung des Fahrplans und bot den Teilnehmenden Gelegenheit, Ideen einzubringen und mögliche Ansätze für die Einführung tierversuchsfreier Methoden zu erörtern. 

Der Bericht über den Workshop wird derzeit erstellt und voraussichtlich im Juni 2024 veröffentlicht. 

Ein zweiter Workshop ist für den 25. Oktober 2024 geplant.  

Die Europäische Partnerschaft für die Förderung von Alternativkonzepten zu Tierversuchen (EPAA) ist eine Partnerschaft zwischen der EU-Kommission und der Industrie, deren Ziel es ist, Tierversuche durch innovative, tierversuchsfreie Testmethoden bzw. auf neuen Ansätzen beruhende Methoden (NAMs – New Approach Methodologies) zu ersetzen und so die Zahl der verwendeten Tiere zu verringern und Verfahren zu verbessern, wenn es keine Alternativen gibt oder diese nicht ausreichen, um die Sicherheit der Stoffe zu gewährleisten („3V-Prinzip“: Vermeiden, Vermindern, Verbessern). Die EPAA hat mehrere Konferenzen und Veranstaltungen organisiert, darunter: 

  • die EPAA-Jahreskonferenz am 15. November 2023  
  • das EPAA-Partnerforum vom 13. bis zum 15. November 2023 über tierfreiversuchsfreie Methoden zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von Chemikalien   
  • das Nutzerforum zur Erörterung von Fallstudien zur menschlichen Gesundheit am 7. und 8. Dezember 2023 

 

Alternativen zu Tierversuchen in der Forschung 

Die Kommission hat eine politische Maßnahme im Rahmen des Europäischen Forschungsraums (EFR) vorgeschlagen, um tierversuchsfreie Methoden in der biomedizinischen Forschung sowie bei Arzneimitteltests zu fördern. Die Maßnahme wird derzeit vom EFR-Ausschuss geprüft, mit dessen Stellungnahme im Sommer oder Herbst 2024 zu rechnen ist. 

Die Kommission hat den Punkt „Alternativen zu Tierversuchen“ in den Strategieplan 2025–2027 für Horizont Europa (Forschungs- und Innovationsfonds der EU) aufgenommen. 

 

Urteile des Gerichtshofs zum Verhältnis zwischen REACH- und Kosmetikverordnung (T-655/20 und T-656/20)

Wie in der Antwort auf die Forderung „Gewährleistung und Stärkung des Verbots von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln“ dargelegt, hat der Gerichtshof der Europäischen Union die Schnittstelle zwischen der REACH-Verordnung und der Kosmetikverordnung geprüft. Am 22. November 2023 urteilte das Gericht, dass Unternehmen, die einzig für die Verwendung in Kosmetika bestimmte Stoffe herstellen oder einführen, gemäß der REACH-Verordnung Informationen über gefährliche Eigenschaften (notfalls gewonnen aus Tierversuchen) bereitstellen müssen, damit das Sicherheitsrisiko für die Arbeitskräfte, die mit diesen Stoffen arbeiten, ermittelt werden kann.

Die Kommission wird die Urteile des Gerichtshofs im Hinblick auf künftige Maßnahmen sorgfältig prüfen.

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