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Europäische Bürgerinitiative

Datenschutzleitlinien – Frage 4

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Datenschutzleitlinien – Frage 4

Sicherheit – Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Daten der Unterzeichner in Papierform gesammelt werden?

Gilt für Fallszenario 2

Wenn Unterstützungsbekundungen (und ggf. E-Mail-Adressen) auf Papierformularen gesammelt werden, gelten sie ebenfalls als personenbezogene Daten, die gemäß DSGVO zu schützen sind.

Sicherheitsmaßnahmen

Als Organisatorengruppe müssen Sie technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die in Unterstützungsbekundungen bereitgestellten personenbezogenen Daten insbesondere vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugang zu schützen. Hierbei gilt es, die Risiken für die Unterzeichner zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund sollten mindestens folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • die physisch gesicherte Aufbewahrung der Papierformulare für die Unterstützungsbekundung (vorzugsweise in Tresoren)
  • die sichere Übermittlung der gesammelten Papierformulare an die für die Überprüfung und Bescheinigung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, z. B. per Einschreiben, durch einen vertrauenswürdigen Zustelldienst oder über das Datenaustauschsystem der Kommission  

HINWEIS: Anforderungen für das Sammeln von Unterstützungsbekundungen mithilfe von Unterstützer(inne)n

Hintergrund:

  • Artikel 28 und 32 der DSGVO

 

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