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Europäische Bürgerinitiative

Regeln und Unterlagen

Regeln des Wettbewerbs „ImagineEU“

Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.

 

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb stimmen Sie den folgenden Wettbewerbsregeln zu.

Nicht regelkonforme Beiträge werden nicht berücksichtigt.

Dieser Wettbewerb wird von Netcompany-Intrasoft (Wettbewerbsleiter) im Namen und im Auftrag der Europäischen Kommission (Generalsekretariat, Referat A.1 – „Politische Prioritäten und Arbeitsprogramm“) organisiert.

Worum geht es bei diesem Wettbewerb?

Schülerinnen und Schüler der beiden letzten Jahrgänge der Sekundarstufe sollen unter Aufsicht einer Lehrkraft ein kurzes Video über eine konkrete Idee zur Verbesserung ihrer Gemeinschaften drehen und darin Maßnahmen vorschlagen, die die EU ihrer Meinung nach treffen sollte. Schulen aus der gesamten EU können mitmachen. Das Thema des Videos muss in einen der Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union fallen – wie dies bei Europäischen Bürgerinitiativen der Fall ist.

Das Video sollte die Anliegen und Ideen der Schülerinnen und Schüler widerspiegeln. Die Botschaft sollte klar sein, und die vorgeschlagene Maßnahme sollte für alle EU-Länder relevant sein.

Grundlage dieses Wettbewerbs ist die Europäische Bürgerinitiative, ein wichtiges Instrument für demokratische Teilhabe in der EU. Es ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, EU-Politik aktiv mitzugestalten. Der Wettbewerb kann mit dem pädagogischen Baukasten für Schulen kombiniert werden, der Schülerinnen und Schülern die EU und die Möglichkeiten einer aktiven Teilhabe im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative näher bringt.

Bitte beachten Sie, dass der Wettbewerb nichts mit der Einleitung einer wirklichen Europäischen Bürgerinitiative zu tun hat.

Wer darf teilnehmen?

Die Videos sollten in Gruppen von bis zu sieben Schülerinnen und Schülern der beiden letzten Jahrgänge der Sekundarstufe derselben Schule unter Aufsicht einer oder zweier Lehrkräfte derselben Schule entwickelt und produziert werden.

Zulassung zum Wettbewerb
Allgemeine Hinweise
  1. Zugelassen sind alle öffentlichen und privaten Sekundarschulen oder jede andere offiziell anerkannte Schule, die Sekundarschulbildung anbietet.
  2. Zugelassen sind nur Schulen aus den EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
  3. Es dürfen mehrere Schülergruppen ein und derselben Schule teilnehmen, aber die Schüler/innen dürfen jeweils nur einer Gruppe angehören. Die Teammitglieder sollten Schülerinnen und Schüler derselben Schule sein, aber nicht unbedingt derselben Klasse.
  4. Es kann nur ein Video pro Team eingereicht werden.
  5. Die Wettbewerbsbeiträge müssen von der Aufsicht führenden Lehrkraft eingereicht werden.
  6. Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sollten die Datenschutzerklärung lesen und durch die Unterzeichnung der Einverständniserklärung ihre Zustimmung dazu geben, gefilmt zu werden und am Wettbewerb teilzunehmen. Die Einverständniserklärung muss auch von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund der Schülerinnen und Schüler unterzeichnet werden.
Videoinhalte
  1. Videos, die für das Thema des Wettbewerbs nicht relevant sind oder über einen anderen als den für diesen Wettbewerb angegebenen Kanal (YouTube oder Vimeo) verbreitet werden, werden nicht berücksichtigt. Wählen Sie im Bewerbungsformular den/die Zuständigkeitsbereich(e) der EU aus, auf den/die sich das Video bezieht.
  2. Im Video sollten keine anderen Personen als die am Wettbewerb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler zu sehen sein.
  3. Wettbewerbsbeiträge mit inakzeptablem Inhalt werden abgelehnt. Mögliche Gründe für eine Ablehnung sind zum Beispiel: Verletzung von Rechten Dritter, beleidigende Sprache, moralisch verwerfliche oder unangemessene Bilder, Gruppen oder Einzelpersonen diskriminierende oder hetzerische Inhalte, Inhalte, die unnötig personenbezogene Informationen offenlegen, sowie unvollständige Beiträge. Der Inhalt muss übereinstimmen mit i) den Werten der EU gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und ii) den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechten.
  4. Die Videos können in einer beliebigen EU-Amtssprache gefilmt und eingereicht werden, begleitet von einem Transkript in englischer Übersetzung. Sie können auch auf Englisch untertitelt werden; dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Videoformat
  1. Die Videos müssen auf YouTube oder Vimeo hochgeladen werden. Die für das Hochladen empfohlenen Videoformate sind .mov oder .mp4.
  2. Der YouTube-/Vimeo-Link zu Ihrem Video muss im Bewerbungsformular enthalten sein.
  3. Das Video darf höchstens 3 Minuten lang sein.
  4. Wir empfehlen, die Videos horizontal zu filmen. Die Qualität des Aufnahmegeräts (Kamera oder Smartphone) sollte eine ausreichende Tonqualität garantieren.
Urheberrechte

Alle eingereichten Beiträge müssen Originalarbeiten sein — und die Teilnehmenden müssen entweder alleinige Eigentümer oder Abtretungsempfänger der Urheberrechte sein. Den Teilnehmenden wird empfohlen, urheberrechtsfreies Material zu verwenden.

Sie sollten die digitale Originaldatei ihres Beitrages aufbewahren, da sie möglicherweise aufgefordert werden, das Eigentumsrecht am Werk nachzuweisen. Gegebenenfalls werden sie aufgefordert, zusätzliche Angaben zu machen.

Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung kann von der Webpräsenz des Wettbewerbs in allen 24 EU-Amtssprachen heruntergeladen werden. Sie muss für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler einzeln ausgefüllt, unterschrieben und im Rahmen der Bewerbung eingereicht werden (als Scan oder Foto). Andernfalls wird der Beitrag nicht berücksichtigt.

Die Einverständniserklärung ist von allen Schülerinnen und Schülern, die im Video erscheinen, sowie von ihren Eltern oder gesetzlichen Vormunden auszufüllen und zu unterzeichnen. Der Bewerbung sollten so viele Einverständniserklärungen beiliegen wie Schüler/innen im Video erscheinen.

Werden nicht für alle Teilnehmenden ordnungsgemäß ausgefüllte Einverständniserklärungen eingereicht, wird der Beitrag nicht berücksichtigt.

Einreichen des Bewerbungsformulars

Die Aufsicht führende Lehrkraft füllt das im EBI-Forum verfügbare Bewerbungsformular aus. Die Anmeldung auf der Website des Forums zur Europäischen Bürgerinitiative erfolgt über EU Login, den Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Das Bewerbungsformular liegt in allen 24 Amtssprachen der EU vor.

Die Bewerbungen können bis zum 13. Dezember 2023 (24.00 Uhr MEZ) eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Beiträge werden nicht berücksichtigt.

Alle Abschnitte des Bewerbungsformulars müssen ausgefüllt sein; sonst ist der Beitrag nicht zulässig.

Die Bewerbung muss Folgendes umfassen:

  • Angaben zur Lehrkraft (Bewerber): Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Name und Land der Schule.
  • Angaben zu den Schülerinnen und Schülern: Vor- und Nachname, ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Einverständniserklärungen für alle Gruppenmitglieder (bis zu sieben).
  • Angaben zum Video: YouTube- oder Vimeo-Link zum hochgeladenen Video, Titel des Videos, kurze Beschreibung (höchstens 500 Zeichen), Sprache des Videos (von den 24 EU-Amtssprachen) und Transkript in englischer Übersetzung.
  • EU-Zuständigkeitsbereich(e), in den bzw. die das Thema des Videos fällt.

Das Bewerbungsformular muss ausgefüllt werden; sonst ist der Beitrag ungültig.

Bewertung der Beiträge

Der im Auftrag der Europäischen Kommission handelnde Leiter des Wettbewerbs prüft die Zulässigkeit der Bewerbungen. Er sichtet die Videos, lädt die infrage kommenden Beiträge hoch und gibt sie zur öffentlichen Abstimmung frei. Am Ende des Abstimmungszeitraums bewertet eine Jury aus EU-Beamten und Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen die beliebtesten Videos auf Relevanz, Klarheit, Originalität und Kreativität, um die drei Gewinnerteams zu ermitteln.

Die Videos werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • EBI-Relevanz (0-25 Punkte): Ist die Idee des Videos als Thema für eine Europäische Bürgerinitiative relevant?
  • Klarheit (0-50 Punkte): Ist die Botschaft klar und deutlich?

  • Kreativität (0-25 Punkte): Ist die Idee originell? Stellt das Team die Idee interessant dar? Verwenden sie Gestaltungselemente als Eyecatcher?

Um eine Chance auf den Sieg zu haben, müssen die Bewerber insgesamt mindestens 60 Punkte erreichen. Die Gewinnerteams werden bis spätestens 20. Februar 2024 über die Kontaktdaten der im Bewerbungsformular angegebenen Lehrkraft informiert. Die Gewinner werden auf der EBI-Website und auf anderen offiziellen Kanälen der Europäischen Kommission bekannt gegeben.

Die Veranstalter des Wettbewerbs behalten sich das Recht vor, während des Bewertungsverfahrens Kontakt zu den teilnehmenden Schulen aufzunehmen, um Einzelheiten im Zusammenhang mit der Bewerbung zu klären.

Preis: Studienreise nach Brüssel

Die drei Gewinnerteams, die jeweils aus bis zu sieben Schülerinnen und Schülern und bis zu zwei Lehrkräften bestehen, werden zu einer Studienreise nach Brüssel eingeladen, die für den 21.-23. März 2024 geplant ist. Dort werden sie Vertreter/innen der EU-Institutionen treffen und mehr darüber erfahren, wie EU-Politik und EU-Recht gemacht werden — und wie sie sich an einer Europäischen Bürgerinitiative beteiligen können.

Im Preis inbegriffen sind die Kosten für die Reise des Teams zwischen dem Standort der Schule im EU-Land und Brüssel, die Erstattung der Unterbringungskosten für zwei Nächte und eine Tagespauschale zur Deckung sonstiger Kosten (ungefähr 113 Euro pro Tag und Person) gemäß den einschlägigen Regeln der Europäischen Kommission.

Die Gewinnerteams, bestehend aus bis zu sieben Schülerinnen und Schülern und bis zu zwei Lehrkräften, müssen die Ausgaben für die Unterbringung vorstrecken und erhalten innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Reise eine Erstattung. Zu diesem Zweck müssen die Teilnehmenden oder Schulen, die die Kosten übernommen haben, das ausgefüllte Formular mit Angaben zur Bankverbindung, ihre Tickets und ihre Bordkarten übermitteln und das Feedback-Formular ausfüllen. Die Gewinnerteams werden zur Planung der Reise kontaktiert.

Für die Gewinnerteams wird ein Besuchsprogramm organisiert.

Die Videos der Gewinnerteams werden auf den offiziellen Kanälen der Europäischen Kommission mit englischen Untertiteln verbreitet. Bei der Veröffentlichung der Videos wird die visuelle Identität der Europäischen Bürgerinitiative hinzugefügt.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter kann keinesfalls für Unfälle, Kosten, direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die in Verbindung mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb entstehen. Darüber hinaus kann der Veranstalter unter keinen Umständen für die Absage, Verschiebung oder Änderung des Wettbewerbs aufgrund unvorhergesehener Umstände haftbar gemacht werden. Die genannten Termine können sich aus organisatorischen Gründen oder unvorhergesehenen Umständen ändern.

Der Veranstalter haftet nicht für Verzögerungen, Änderungen, Unterbrechungen, Absagen, Verlegungen oder Substitutionen, die Nichtverfügbarkeit von Preisen aufgrund lokaler Feiertage oder sonstige Bedingungen, die sich auf die Verfügbarkeit von Preisen auswirken. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund einer Pandemie, Naturkatastrophe, Regierungsanordnung oder -vorschrift oder anderen Ursachen, die nicht seiner Kontrolle unterliegen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diesen Wettbewerb mit oder ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu ändern oder zu unterbrechen, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden kann.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme — und viel Glück!

 

Allgemeine Informationen zum Videowettbewerb „ImagineEU“

Technische Hinweise zur Videoproduktion

 Aufnahme: Technische Basisanforderungen  
  • vorzugsweise 720p, 1080p oder 4K | 25fps, 30fps oder 60fps 
  • am besten Horizontalmodus (Telefon quer halten) 
  • höchstens 3 Minuten lang  
  • .mp4 oder.mov 
Aufnahme: Technische Tipps  
  • Beleuchtung: Natürliches Tageslicht (zum Beispiel am Fenster) ist ideal. Beleuchtung von vorn ist besser als von hinten, denn das wirft Schatten.  
  • Geräuschkulisse: Eine sehr laute oder windige Umgebung besser vermeiden. Nach Möglichkeit ein externes oder Bluetooth-Mikrofon an das Smartphone oder die Kamera anschließen.  
  • Hintergrund: Ein neutraler Hintergrund lenkt nicht vom Geschehen ab. Mit etwas Abstand wird er unscharf.  
  • Filmen lassen: Um nicht im Selfie-Modus filmen zu müssen, besser jemanden um Hilfe bitten. 
Empfohlene Kamera  
  • Spiegellose oder DSLR-Kamera 
  • Empfohlene Smartphone-Kamera: iPhone 11 oder höher, ein leistungsfähiges Samsung Galaxy oder vergleichbares Smartphone.  
  • Zusätzliche Ausrüstung: Mit einem Stativ, Selfie-Stick, Gimbal oder Mikrofon lässt sich die Aufnahme stabilisieren und verbessern, aber es geht auch ohne.  
  • Videobearbeitung: In Microsoft Windows gibt es Windows Movie Maker, macOS bietet iMovie, QuickApp von GoPro ist gut für die Basics, Adobe bietet Premiere, von Apple gibt es Final Cut — und Blackmagic bietet DaVinci für professionellere Zwecke.  

Für die Untertitelung kann die Software Adobe Premiere oder Final Cut Pro verwendet werden. 

Musik  

Wenn Musik, dann besser urheberrechtsfrei. Im Zweifelsfall bei Creative Commons nachschauen, um sicherzugehen, dass keine Rechte verletzt werden. 

Lizenzvereinbarung  

Damit wir euer Video auf unseren Social-Media-Kanälen und Websites veröffentlichen können, müsst ihr erklären, dass ihr alle Urheberrechte und Musikrechte eingeholt habt.  

Datenschutz  

Alle im Video erscheinenden Personen stimmen mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung zu, dass sie über die Zwecke des Videos informiert wurden, dass sie wissen, wo es veröffentlicht wird, und dass sie über ihre Datenschutzrechte aufgeklärt wurden.  

Zusätzliche Informationen 

Gebt dem Film einen Titel und führt im Abspann alle Informationen, Bilder, Audio- oder Videoaufnahmen auf, die nicht von euch sind. Wenn ihr Informationen zitiert, müsst ihr die Quelle angeben.  

Verwendet urheberrechtsfreie Originale oder allgemein zugängliche Bilder, Aufnahmen und Musik. 

Videos, die Werbung für ein Produkt, eine politische Partei oder ein Unternehmen machen, dürfen nicht eingereicht werden.  

Sprache  

Die Videos können in jeder EU-Amtssprache erstellt und mit oder ohne Untertitel eingereicht werden.  

Allerdings sollte ein Transkript in englischer Übersetzung beiliegen, so wie im Bewerbungsformular angegeben.

 

Datenschutzerklärung

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Einverständniserklärung (muss der Bewerbung beiliegen)

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